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soziales : Schutz vor Gewalt und Budget für Ausbildung

Opposition kritisiert Teilhabestärkungsgesetz

29.03.2021
2023-08-30T12:39:34.7200Z
2 Min

Zwölf Jahre ist es her, dass die UN-Behindertenrechtskonvention von Deutschland ratifiziert wurde und fast fünf Jahre liegt die Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes zurück. Dass damit noch längst nicht alles geregelt ist, zeigte die Debatte um den Gesetzentwurf (19/27400) der Bundesregierung für ein Teilhabestärkungsgesetz am vergangenen Freitag. Für die SPD war klar: "Das Gesetz hat seinen Namen verdient. Wir stärken die Teilhabe!", sagte Angelika Glöckner. Für die Opposition war dagegen genauso klar, dass dieser Entwurf zwar zu kleinen Verbesserungen, aber damit nicht zu substanziell mehr Teilhabe führen wird.

In dem Gesetz geht es um zahlreiche Änderungen in den Sozialgesetzbüchern, die den Alltag von Menschen mit Behinderungen erleichtern sollen.

Die Regelungen betreffen unter anderem eine bessere Betreuung von Rehabilitanden in den Jobcentern. Außerdem sollen die Leistungserbringer verpflichtet werden, durch geeignete Maßnahmen Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen besser vor Gewalt zu schützen.

Mit dem Budget für Ausbildung sollen auch Menschen mit Behinderungen gefördert werden können, die sich schon im Arbeitsbereich einer Werkstatt oder eines anderen Leistungsanbieters befinden.

Mit der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) soll geregelt werden, dass Menschen mit Behinderungen der Zutritt zu Gebäuden nicht wegen einer Begleitung durch einen Assistenz- oder Blindenführhund verweigert werden darf. Ferner sind Änderungen bei der Assistenzhundeausbildung geplant. "Damit bauen wir Barrieren ab", zeigte sich die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kerstin Griese zufrieden.

Diese Regelungen seien ja gut und schön, lautete der Einwand der Opposition. Aber der wesentliche Punkt, die Finanzierung und Anerkennung von Assistenzhunden, bleibe ungeklärt. Auch beim Thema Gewaltschutz fehle Verbindlichkeit. So forderte Jens Beeck (FDP), es brauche "klare Vereinbarungen mit den Ländern, klare Zuständigkeiten". Die Regierungsvorlage beinhalte lediglich "kleinschrittige Veränderungen", befand Uwe Witt (AfD). Bei der Anerkennung von Assistenzhunden sehr mehr Weitsicht nötig, um diese beispielsweise auch Epilepsiekranken zu ermöglichen. Wilfried Oellers (CDU) äußerte die Hoffnung, diesbezüglich bald "nachlegen zu können". Sören Pellmann (Die Linke) kritisierte, für eine Teilhabestärkung fehlten zu viele Aspekte, wie zum Beispiel der flächendeckende Zugang zu barrierefreiem Wohnraum. Ähnlich argumentierte Corinna Rüffer (Grüne), die fragte: "Wo bleibt die spürbare Anhebung der Ausgleichsabgabe? Wann hört das unsägliche Geschacher um Assistenzleistungen im Krankenhaus endlich auf?"