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RECHT : Das Ende einer »unsäglichen Geschichte«

Bundestag verbietet zielgerichtete geschlechtsangleichende Behandlungen von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung

29.03.2021
2023-08-30T12:39:34.7200Z
2 Min

Zielgerichtete geschlechtsangleichender Behandlungen von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung werden verboten. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen nahm der Bundestag am vergangenen Donnerstag den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/24686) an. Gegen die Vorlage stimmte lediglich die AfD. FDP, Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. In einer öffentlichen Anhörung im Januar hatte der Gesetzentwurf, mit dem eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt wird, überwiegend Unterstützung gefunden.

In der Debatte warben die Redner der Koalitionsfraktionen für den Entwurf. Damit werde eine "unsägliche Geschichte" beendet, sagte Karl-Heinz Brunner (SPD). Die Schwächsten der Gesellschaft müssten den besten Schutz erhalten, und der gesellschaftliche Druck nach der Frage des Geschlechts dürfe keine Rolle spielen. Mit nicht eindeutiger Ausbildung von Geschlechtsmerkmalen geborene Kinder hätten das Recht, genauso glücklich, frei und selbstbestimmt wie jeder andere zu leben. Wichtiges Anliegen der Koalition sei jetzt, mit den Ländern gemeinsam ein Zentralregister zu schaffen, um betroffenen Menschen die Möglichkeit zu geben, ihre Behandlungsgeschichte nachvollziehen zu können.

Paul Lehrieder (CSU) sagte, das Verbot erfasse alle Behandlungen, mit denen das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das männliche oder das weibliche Geschlecht angeglichen werden soll. Es ende mit der Einwilligungsfähigkeit des Kindes, das damit die notwendige Zeit erhalte, Erfahrungen zu sammeln, um seine eigene selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können. Ausgenommen davon seien operative Eingriffe, die zur Abwehr einer Gefahr für das Leben oder für die Gesundheit des Kindes notwendig sind.

Die Opposition kritisierte das Gesetz. Obwohl medizinische Leitlinien längst von normangleichenden Genitaloperationen an intergeschlechtlichen Kindern abrieten, fänden sie weiter statt, sagte Katrin Helling-Plahr (FDP). Insofern sei es gut und überfällig, dass der Gesetzgeber tätig werde. Leider gehe der Schutz der betroffenen Kinder in dem Entwurf nicht weit genug.

Doris Achelwilm (Linke) erklärte, an intergeschlechtlichen Kindern, denen bei der Geburt nichts fehle außer Akzeptanz, gehöre nicht herumgedoktert, bis das Erscheinungsbild ihrer Genitalien zu gängigen Vorstellungen passe. Der Entwurf lasse jedoch Hintertüren offen. Dies sei kontraproduktiv, weil Mediziner oder Eltern, nach Spielräumen suchten und fündig würden.

Sven Lehmann (Grüne) sagte, kaum ein Anliegen finde so breite Zustimmung im Bundestag, wie Säuglinge und Kinder vor Zwangsoperationen zu schützen. Um so enttäuschter sei man von dem Entwurf. Er lege die Entscheidung über den Körper von Kindern weiter in die Hände von Erwachsenen und enthalte immer noch Lücken, obwohl diese in der Anhörung deutlich kritisiert worden seien.

Für die AfD ist der Entwurf ein bürokratisches Ungeheuer und Ballast für die betroffenen Kinder, Eltern, Ärzte und Familienrichter. Er sei ideologisch verblendet, gefährde das Kindeswohl und sollte zurückgezogen werden, sagte ihr Abgeordneter Martin Reichardt. Die von der Opposition vorgelegten Änderungs- und Entschließungsanträge wurde alle abgelehnt.