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Inneres : Das Grundgesetz gilt auch im Ausland

Bundestag beschließt Novelle des BND-Gesetzes zur Fernmeldeaufklärung im Ausland

29.03.2021
2023-08-30T12:39:34.7200Z
3 Min

Die Wirkung des deutschen Grundgesetzes endet nicht immer an den Grenzen dieses Landes. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil zur Fernmeldeaufklärung im Ausland vom Mai 2019 festgestellt, indem es urteilte: Die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst (BND) ist an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden und verstößt nach der Ausgestaltung der Ermächtigungsgrundlagen gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit.

In der vergangenen Woche nun hat der Bundestag der daraufhin nötig gewordenen Novelle des BND-Gesetzes zugestimmt: Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung (19/26103; 19/27811) stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, die Fraktionen von AfD, FDP, Linken und Grünen stimmten dagegen.

"Das Ziel dieser grundlegenden Novelle der bestehenden Rechtslage des BND ist es - in Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts -, die Arbeit des BND im Rahmen der technischen Aufklärung und der Weiterverarbeitung der so erhobenen Daten auf eine rechtssichere und bestimmte Rechtsgrundlage zu stellen", schreibt die Regierung im Entwurf. So soll beispielsweise die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung bestimmten Aufklärungszwecken auf Grundlage zuvor festgelegter Maßnahmen unterliegen müssen. Des Weiteren soll die strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung durch eine starke unabhängige objektivrechtliche Kontrolle flankiert werden. Dazu ist die Einführung eines Unabhängigen Kontrollrats vorgesehen.

Zum Kontrollrat erläuterte Roderich Kiesewetter (CDU) in der Debatte: "Für uns war wichtig, dass wir im Parlament eine Mitsprache haben, um die Richter, die hier vorgeschlagen werden, kennenzulernen. Deswegen bestanden wir auf einer Vorstellung und dann auch auf einer Wahl durch das Parlamentarische Kontrollgremium."

Uli Grötsch (SPD) verwies auf den Schutz von Journalisten, der seiner Fraktion sehr wichtig gewesen sei. Der BND könne nicht mehr intransparent entscheiden, sondern müsse sich nun an bestimmte Kriterien halten, wenn es um die Entscheidung über die Zugehörigkeit zu dieser Berufsgruppe geht. "Geschützt sind nun explizit auch regierungskritische Journalistinnen, zum Beispiel Blogger in Staaten, in denen die Pressefreiheit sehr stark bedroht ist."

Christian Wirth (AfD) kritisierte: "Der vorgesehene neue Unabhängige Kontrollrat als Kontrollinstanz ist sehr personalintensiv und teuer und führt lediglich zu einem Kompetenzwirrwarr und langen Genehmigungswegen. Wir schlagen vor: Statt des Unabhängigen Kontrollrates soll die gerichtliche Kontrolle durch einen neu zu schaffenden Geheimdienstsenat mit Bereitschaftsdienst beim Bundesgerichtshof eingerichtet werden. Dort sitzen Profis, die können das."

Die FDP-Fraktion hatte einen eigenen Gesetzentwurf (19/19502) und einen Antrag (19/19509) eingebracht, die jedoch keine Mehrheit fanden. In dem Gesetzentwurf hatte sie sich unter anderem für eine Stärkung der Position des Ständigen Bevollmächtigten stark gemacht, "weil sich gezeigt hat, dass dieser Muskelarm des PKGr funktioniert und uns in die Lage versetzt, effektive Nachrichtendienstkontrolle zu verfolgen", betonte Stephan Thomae (FDP). Die Novelle der Regierung habe dagegen die Chancen nicht genutzt.

André Hahn (Die Linke) bezeichnete es, wie Thomae auch, als wahrscheinlich, dass die Reform erneut vom Bundesverfassungsgericht kassiert werde. Sie sei gar "ein durch nichts zu rechtfertigender Affront gegen das höchste Gericht dieses Landes." Union und SPD wollten die anlasslosen Massenüberwachungen des BND im Ausland "mit ein paar kosmetischen Korrekturen ungeniert fortsetzen", kritisierte er.

Der Gesetzentwurf reiche "hinten und vorne nicht", stellte Konstantin von Notz (Grüne) unzufrieden fest. "Sie beschenken den BND zum 65. mit einem Trojaner, mit Befugniserweiterung zum staatlichen Hacken, mit unkontrollierbaren Eignungsprüfungen und weiter unklaren Filtersystemen. So schafft man kein Vertrauen." Die Grünen hatten ebenfalls einen Antrag (19/26221) eingebracht, der aber abgelehnt wurde.