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KULTUR : Reformaufschub

Die Koalition will das Filmförderungsgesetz verlängern. Die große Überarbeitung fällt aber vorerst aus

29.03.2021
2023-08-30T12:39:34.7200Z
4 Min

Der Titel mutet makaber und prophetisch zugleich an. Unter dem Motto "Keine Zeit zu sterben" sollte James Bond ab dem Frühjahr 2020 weltweit auf den Kinoleinwänden einmal mehr mit der "Lizenz zum Töten" Jagd auf Bösewichter machen - und auf die ein oder andere schöne Frau. Doch dann kam Corona und die Kinos wurden geschlossen. Der Starttermin für den Blockbuster wurde seitdem gleich mehrfach verschoben, die dadurch entstehenden Verluste gehen inzwischen in einen höheren zweistelligen Millionenbetrag.

So wie dem neusten Bond-Streifen erging es in den vergangenen zwölf Monaten unzähligen Filmproduktionen. Etliche von ihnen verzichteten gar gänzlich auf einen Kinostart und wurden stattdessen auf einem der vielen Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime oder Sky ausgestrahlt.

Die katastrophalen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Filmbranche insgesamt schlägt sich nun auch in der Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) nieder. "In normalen Zeiten" hätte die FFG-Novelle sicherlich die Hauptrolle in der Filmpolitik gespielt, sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) am vergangenen Freitag zum Auftakt der ersten Lesung des entsprechenden Gesetzentwurfes der Bundesregierung.

Corona-Hilfen Angesichts der "existenzbedrohenden" Situation für die Filmbranche habe die Regierung ihr "Drehbuch für die Filmförderung umschreiben müssen", führte Grütters aus. Die Hauptrolle spiele derzeit das "Neustartprogramm Kultur". Damit sei die Filmförderlandschaft bisher mit Corona-Hilfen in Höhe von 180 Millionen Euro unterstützt worden. Allein für die Filmförderungsanstalt (FFA) seien 19 Millionen Euro bereit gestellt worden, damit sie ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen könne. Die FFG-Novelle stehe deshalb ebenso unter dem Eindruck von Corona und sei als "Übergangsgesetz" mit einer Laufzeit von nur zwei Jahren konzipiert worden, sagte Grütters. Eine "große Reform" sei derzeit nicht möglich, da es an Daten über die zukünftige Entwicklung des Marktes fehle.

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor allem Flexibilisierungen vor, die während der Corona-Pandemie und ähnlich gelagerten Fällen von höherer Gewalt gelten sollen. So soll der Verwaltungsrat der FFA die den einzelnen Förderbereichen zustehenden Mittel auch für Maßnahmen zur Strukturverbesserung verwenden können, wenn dies zur "Abwendung oder Minderung von Schäden für die Struktur der deutschen Filmwirtschaft, die aufgrund höherer Gewalt drohen oder bereits eingetreten sind, unbedingt erforderlich erscheint", heißt es in der Gesetzesvorlage. Zudem soll dem Vorstand der FFA mehr Spielraum beim Erteilen von Ausnahmen eingeräumt werden, wenn einzelne Förderkriterien nicht erfüllt werden können. Flexibler sollen auch die Sperrfristen für geförderte Filme gehandhabt werden. So soll in Fällen, in denen die reguläre Aufführung eines Films im Kino für "eine nicht unerhebliche Dauer" bundesweit nicht möglich ist, die Ausstrahlung auch auf bezahlpflichtigen Streaming-Plattformen ermöglicht werden.

Zumindest einige gesellschaftspolitische Anliegen wolle man mit der kleinen Gesetzesnovelle aber doch verwirklichen, betonte die Kulturstaatsministerin. So sollen künftig alle Gremien der FFA möglichst paritätisch mit Männern und Frauen besetzt werden und die Aspekte Umweltschutz und Nachhaltigkeit in die Förderkriterien aufgenommen werden.

Die Oppositionsfraktionen erhoben zwar keine prinzipiellen Einwände gegen die verkürzte Laufzeit der neuen FFG-Novelle, mahnten gleichzeitig jedoch grundlegende Reformen am System der Filmförderung an. Gleich fünf Anträge der AfD (19/27515), FDP (19/27822, 19/27823) und der Linken (19/27315, 19/25066) standen zur Debatte.

So soll nach dem Willen der AfD die Filmförderung zukünftig auf weniger Filme, dafür aber auf an der Kinokasse erfolgreiche Produktionen konzentriert werden. Wenn in den USA ein Film an der Kinokasse floppt, dann sei der Produzent anschließend pleite, in Deutschland beantrage er die nächste Filmförderung, monierte der kulturpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Marc Jongen. Die Filmförderung leide unter dem System des "Gremienfilms": Nicht erfolgversprechende Filme würden gefördert, sondern solche, die in den Fördergremien auf Wohlgefallen stoße.

Öffnungsperspektive Zumindest an diesem Punkt ähnelte die Kritik der FDP-Fraktion. Auch sie fordert, dass sich die Filmförderung stärker an den Erfolgaussichten der Produktionen orientiert. Vor allem müsse den Kinos eine schnelle Öffnungsperspektive geboten werden, sagte der FDP-Parlamentarier Thomas Hacker. Die Flexibilisierungen im FFG im Fall von höherer Gewalt seien zwar richtig, aber diese würden eben erst im kommenden Jahr in Kraft treten. Die Corona-Politik der Bundesregierung gleiche eher "einem grotesken Stummfilm als einem Blockbuster".

Viel Kritik war auch den Reihen von Linken und Grünen zu vernehmen. Das FFG sei ein "verkrustetes Werk" aus den 1960er Jahren, das dringend einer Reform bedürfe, mahnte Doris Achelwilm. Aber die Branche brauche auch mehr kurzfristige Hilfen. So sei der Umsatz der Kinos im vergangen Jahr um rund 70 Prozent eingebrochen, die großen Streaming-Dienste hingegen hätten ihre Umsätze steigern können. Ihre Fraktion fordere deshalb eine Solidaritätsabgabe der Streaming-Dienste, sagte Achelwilm. Eine Konzentration auf rein kommerziell erfolgreiche Filme lehnte sie ab. Der Forderung nach einer Solidaritätsabgabe der Streaming-Dienste schloss sich Tabea Rößner (Grüne) ausdrücklich an. Vor allem aber müssten die kommenden zwei Jahre für eine große Reform des FFG genutzt werden.

Für die Koalitionsfraktionen verteidigten Martin Rabanus (SPD) und Johannes Selle (CDU) den Gesetzentwurf. Corona habe der angestrebten großen Reform einen Strich durch die Rechnung gemacht. Deshalb sei es richtig, das Vorhaben zu verschieben.