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FINANZEN : Zielgruppe Startups

Gesetz zum Fonds-Standort Deutschland

29.03.2021
2023-08-30T12:39:35.7200Z
1 Min

Der Erfolg eines neuen Unternehmens hängt davon ab, ob es gute Mitarbeiter findet und genügend Kapital. Beides soll eine Reihe steuerlicher und aufsichtsrechtlicher Änderungen erleichtern, zusammengefasst sind sie im Fondsstandortgesetz (19/27631). Über den Entwurf der Bundesregierung hat der Bundestag am Freitag in erster Lesung beraten.

Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist die Mitarbeiterbeteiligung. Es sieht vor, den steuerfreien Höchstbetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von 360 Euro auf 720 pro Jahr zu verdoppeln. Außerdem sollen Einkünfte aus einer Vermögensbeteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst von der Einkommenssteuer verschont bleiben. Besteuert werden sollen sie erst bei einem Unternehmenswechsel, spätestens aber nach zehn Jahren. Die Beteiligung von Mitarbeitern ist vor allem in der Startup-Szene weit verbreitet: Die Mitarbeiter verzichten auf Einkommen und bekommen dafür Anteile am Unternehmen.

Zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland soll die Verwaltung von Wagniskapitalfonds künftig von der Umsatzsteuer befreit werden, für Investmentfonds gilt die Befreiung bereits. Vorgesehen ist auch ein Abbau bürokratischer Auflagen für Fondsverwalter. Unter anderem sollen zahlreiche Schriftformerfordernisse abgeschafft werden.

Der Entwurf setzt gleichzeitig eine EU-Richtlinie (EU 2019/1160) um. Die Richtlinie zielt darauf ab, den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds durch einheitliche Regeln zu vereinfachen.

Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die Debatte an den Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.