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umwelt : Schutz vor Radon

Änderung des Strahlenschutzgesetzes beschlossen

29.03.2021
2023-08-30T12:39:35.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat das Strahlenschutzgesetz geändert. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der FDP nahmen die Abgeordneten in der vergangenen Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung an (19/26943). Die Bundesregierung erklärt darin, das "hohe Niveau" des Strahlenschutzes in Deutschland weiter gewährleisten zu wollen und zu diesem Zweck das 2018 in Kraft getretene Gesetz ändern. Ziel der nun beschlossenen Änderung ist es der Regierung zufolge, durch Klarstellungen und Ergänzungen einen reibungslosen Vollzug des Strahlenschutzgesetzes zu ermöglichen.

Im Einzelnen ergänzt das Gesetz die Regelungen zum Schutz vor Radon. Außerdem gibt es Änderungen bei den sogenannten Ultrakurzpulslasern, die in der Industrie zum Einsatz kommen und in der Lage sind, ionisierende Strahlung zu erzeugen: Bei Anlagen, die ein überschaubares Gefährdungspotenzial haben, wird künftig die Genehmigungspflicht durch eine Pflicht zur Anzeige ersetzt. Wieder eingeführt wird zudem die Befugnis der zuständigen Behörden, Anordnungen zur Durchführung der gesetzlichen Regelungen zu treffen.Der Umweltausschuss hatte zuvor einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD angenommen, der den Verantwortlichen mehr Zeit einräumt, um die für den Schutz vor Radon erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Die knappe Umsetzungsfrist war bei einer öffentlichen Anhörung kritisiert worden.