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Corona : Debatte zu AfD-Anträgen

Bundestag berät mehrere Initiativen der Fraktion

19.04.2021
2023-08-30T12:39:35.7200Z
1 Min

Mit mehreren Anträgen der AfD-Fraktion für Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise hat sich der Bundestag am vergangenen Freitag befasst.

Einen Antrag (19/27849) zur erleichterten Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen lehnte der Bundestag mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen ab. Darin hatte die AfD für den Fall von Umsatzeinbrüchen aufgrund der COVID-19-Maßnahmen gefordert, die Möglichkeit einer solchen Stundung einzuführen. Dies sollte durch Änderungen im Vierten Buch Sozialgesetzbuch möglich gemacht werden. Ferner sollte geprüft werden, inwiefern im Bedarfsfall aus dem Bundeshaushalt zinsfreie Darlehen oder Kredite an die Sozialversicherungen vergeben werden können, um deren finanzielle Überlastung zu vermeiden.

Zwei weitere Anträge wurden zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen. In einem Antrag (19/28450) fordert die Fraktion, das Kurzarbeitergeld in den Jahren 2020 und 2021 nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz zu unterwerfen. Zudem verlangt sie, den Katalog des Paragrafen 32b des Einkommensteuergesetzes dahingehend zu prüfen, ob weitere Leistungen in den Jahren 2020 und 2021 von der Besteuerung ausgenommen werden können.

In einem weiteren Antrag (19/28448) spricht sich die Fraktion dafür aus, Fitnessstudios unter Einhaltung von Hygieneregelungen während der Corona-Pandemie zu öffnen. Diese leisteten einen gesundheitsrelevanten Beitrag für die Gesellschaft, heißt es zur Begründung.