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Anhörung : Fonds für Härtefälle

Altersarmut bei Kontingentflüchtlingen

19.04.2021
2023-08-30T12:39:35.7200Z
2 Min

Die Vorschläge von FDP, Linken und Bündnis 90/Die Grünen für eine bessere Alterssicherung jüdischer Kontingentflüchtlinge stoßen bei Experten auf ein überwiegend positives Echo. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales in der vergangenen Woche deutlich, bei der ein Antrag (19/7854) der drei Fraktionen zur Diskussion stand.

Sie weisen darin auf die schwierige finanzielle Lage vieler der 200.000 jüdischen Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion hin und verlangen von der Bundesregierung, einen Härtefallfonds nicht nur für jene Menschen einzurichten, die vom Rentenüberleitungsprozess nach 1991 benachteiligt worden seien, sondern auch für Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge. Ferner soll ein Sozialversicherungsabkommen mit den betroffenen Nachfolgestaaten der Sowjetunion geschlossen werden, um einen rückwirkenden Ausgleich von Alterssicherungsleistungen zu erzielen. Auch sollen jüdische Kontingentflüchtlinge rentenrechtlich mit Spätaussiedlern gleichgestellt werden.

Begrüßt wurde die Fondslösung unter anderem vom Sozialverband VdK Deutschland, der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. und dem Zentralrat der Juden in Deutschland.

Der Zentralrat betont in seiner Stellungnahme, die Fondslösung müsse so ausgestaltet sein, dass sie der Lebenslage der Betroffenen angemessen sei. 30 Jahre nach Beginn der jüdischen Zuwanderung sei eine zeitnahe Lösung nötig, fordert der Verband. Thomas Puhe, Fachanwalt für Migrations- und Sozialrecht, sprach sich für eine Erweiterung des Fremdrentengesetzes (FRG) aus. Dabei würde es sich "auch um keinen Systembruch im Zuwanderungsrecht handeln, da die Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sowie die Gruppe der jüdischen Zuwanderer historisch miteinander vergleichbar sind", führte er aus.

Kritisch bewertet wurde der Antrag dagegen unter anderem von Eckart Bomsdorf, Professor am Institut für Ökonometrie und Statistik der Universität zu Köln. Jüdische Kontingentflüchtlinge nach FRG zu behandeln, sei nicht systemkompatibel umsetzbar, heißt es in seiner Stellungnahme. Ähnlich argumentierte die Deutsche Rentenversicherung. Eberhard Eichenhofer, Professor für Sozialrecht an der Universität Jena, betonte, der Härtefallfonds führe zu einem einmaligen Geldersatz, verändere aber nicht substantiell die prekäre sozialversicherungsrechtliche Lage der jüdischen Zuwanderer.