Piwik Webtracking Image

Rente : Ansprüche aus DDR-Zeiten

19.04.2021
2023-08-30T12:39:35.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat am vergangenen Freitag einen Antrag (19/28432) der Fraktion Die Linke für eine vollständige Anerkennung von Rentenansprüchen aus DDR-Arbeitsverhältnissen erstmals beraten. Die Linke bezieht sich darin auf das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) von 1991, das regelt, in welcher Form die in der DDR erworbenen Rentenansprüche aus den zahlreichen Zusatzversorgungssystemen und Sonderversorgungen anerkannt werden. "Dabei kam es aus Unkenntnis, Ignoranz und moralisch begründeter Willkür auch zu Kürzungen und Streichungen. Viele Betroffene wehren sich seitdem dagegen bei Gericht, so dass das AAÜG immer wieder geändert werden muss", schreibt die Fraktion.

Sie fordert deshalb eine "schnellstmögliche" Überarbeitung des AAÜG, damit alle in der DDR erworbenen Ansprüche anerkannt werden können. Der Antrag wurde zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen.