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EDITORIAL : Harter Eingriff

19.04.2021
2023-08-30T12:39:35.7200Z
2 Min

Die Hoffnungen auf dieses Instrument sind groß, die Zweifel sind womöglich größer: Der Bund soll, so sieht es der Regierungsentwurf zum verschärften Infektionsschutzgesetz vor, bei einer Inzidenz von mehr als 100 Corona-Fällen auf 100.000 Einwohner nächtliche Ausgangssperren verhängen dürfen. Begründet wird diese Androhung eines harten Grundrechtseingriffs insbesondere mit der Sorge vor einer unkontrollierten dritten Welle von Infektionen: Seit Wochen gibt es angesichts sich stetig füllender Intensivstationen Warnungen und Appelle der Intensivmedizinerinnen und -mediziner, die eigentlich niemand leichtfertig beiseite wischen wollen kann.

Allerdings rückte in der Debatte am vergangenen Freitag und auch in einer im Anschluss stattfindenden Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses eine andere Frage immer stärker ins Zentrum: Ist ein solcher Schritt noch angemessen? Und ist er auch geeignet, das Ziel, nämlich weniger Infektionen, zu erreichen? Mit genau solchen Fragen haben sich Gerichte in Deutschland bereits beschäftigt. Zuletzt hatte etwa das Oberverwaltungsgericht Lüneburg nächtliche Ausgangssperren in der Region Hannover für nicht verhältnismäßig erklärt. Bevor der Staat zu solchen Mitteln greife, müssten andere, weniger schwerwiegende Maßnahmen ausgeschöpft werden. Ob solche Einwände Eingang in das Infektionsschutzgesetz finden werden, darüber entscheidet der Bundestag nach Lage der Dinge in dieser Woche.

Ebenfalls auf der Tagesordnung dieser Woche steht der Nachtragshaushalt 2021, mit dem die Bundesregierung 50 Milliarden Euro mehr als ursprünglich veranschlagt ausgeben will. Die Nettokreditaufnahme soll auf 240 Milliarden Euro steigen, das sind 60 Milliarden Euro mehr als geplant. Damit würde die Obergrenze der Schuldenregel um rund 213 Milliarden Euro überschritten, was eine Zustimmung des Bundestages erfordert. Dass der Staat angesichts der Corona-Epidemie Unternehmen unter die Arme greift und weiter kräftig in die Impfstoffbeschaffung und Testreihen investiert, darüber bestand während der ersten Beratung des Nachtragshaushalts vergangene Woche weitgehend Konsens. Die Frage, wie schnell man wieder zur Schuldenbremse zurückkehrt und wie dieser Mechanismus in Zukunft überhaupt aussehen soll - darüber gehen die Ansichten, insbesondere im Wahljahr 2021 - jedoch weit auseinander (siehe Seiten 2 und 3).