Piwik Webtracking Image

Bildung : Ganztagsanspruch kommt

Vermittlungsausschuss erzielt Einigung

13.09.2021
2023-08-30T12:39:41.7200Z
2 Min

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Grundschüler einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Das beschlossen Bundestag und Bundesrat vergangene Woche, nachdem sie sich im Vermittlungsausschuss über noch strittige Finanzierungsfragen geeinigt hatten. Im Bundestag stimmten bei Enthaltung der AfD-Fraktion alle übrigen Fraktionen der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (19/32280) zum Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz) zu.

Der Bundestag hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf von Union und SPD (19/29764) am 11. Juni in geänderten Fassung (19/30512, 19/30529) beschlossen. Der Bundesrat hatte daraufhin am 25. Juni den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen (19/31286).

Finanzierung Die Länder hatten eine Reihe von Änderungen an dem Gesetz gefordert, die die Finanzierung des einzuführenden Anspruches auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder betreffen. Der Kompromiss sieht unter anderem vor, dass Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze gewährt werden. Außerdem beteiligt sich der Bund mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nur bis zu 50 Prozent. Neu vorgesehen sind zudem Evaluationen der Investitionskosten und Betriebskosten in den Jahren 2027 und 2030, nach denen Mehr- und Minderbelastungen der Länder angemessen ausgeglichen werden.

Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens acht Stunden. Dieser soll für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe gelten. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch soll dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zustehen. vom