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WAHLRECHT : Aufstellung ohne Präsenz

Kandidatenkür soll trotz Corona möglich sein

18.01.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
1 Min

Mit der Feststellung, "dass die Durchführung von Versammlungen für die Wahl der Wahlbewerber und der Vertreter für die Vertreterversammlungen zumindest teilweise unmöglich ist", hat der Bundestag vergangene Woche die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Parteien angesichts der Corona-Pandemie ermöglicht werden kann, ihre Kandidaten für die Bundestagswahl am 26. September auch ohne Versammlungen zu benennen. Für den Feststellungsantrag der Koalitionsfraktionen (19/25816) votierten 486 Parlamentarier. dagegen stimmten 73, darunter 70 AfD-Abgeordnete.21 enthielten sich.

Damit kann das Bundesinnenministerium laut Bundeswahlgesetz nun durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages Regelungen treffen, die von den Bestimmungen über die Aufstellung von Wahlbewerbern abweichen. Ebenso können Abweichungen der Parteien von entgegenstehenden Bestimmungen ihrer Satzungen zugelassen werden, um die Benennung von Wahlbewerben ohne Versammlungen zu ermöglichen.

In der Debatte betonte Ansgar Heveling (CDU), die Parteien könnten entscheiden, ob sie die dadurch eröffneten Möglichkeiten nutzen. Mahmut Özdemir (SPD) sagte, man werde in der nächsten Sitzungswoche darüber befinden, ob der Verordnungsentwurf des Ministeriums "unseren Vorstellungen entspricht". Konstantin Kuhle (FDP) forderte mit Blick auf die Verordnung ein "Primat der Präsenzveranstaltungen". Auch Friedrich Straetmanns (Linke) mahnte, "dass Präsenzveranstaltungen - so es denn möglich ist - den absoluten Vorrang haben"; ähnlich äußerte sich Britta Haßelmann (Grüne). Jochen Haug (AfD) hielt es dagegen "auch unter den aktuellen Umständen" für möglich, "Versammlungen in hergebrachter Weise unter Einhaltung angemessener Schutzmaßnahmen durchzuführen".