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WiRTSCHAFT : Macht- beschränkung

Der Bundestag verabschiedet Gesetz für ein Wettbewerbsrecht 4.0

18.01.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
3 Min

Corona ist allgegenwärtig, auch beim Wettbewerbsrecht: In der Pandemie kämpfe der lokale Handel ums Überleben, während auf der anderen Seite Internetgiganten wie Amazon immer mächtiger würden, beschrieb Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) in der vergangenen Woche im Bundestag die Lage. Ihr CDU-Kollege Matthias Heider wartete mit vier Namen auf: Google, Apple, Facebook, Amazon - und mit einer üppigen Liste ihrer Aktivitäten: Plattformen, Suchmaschinen, Onlineshops, Nachrichtenservice, Produkthersteller, Cloud- und Streamingdienste, Dienstleister, Datensammler, Werbemedium. "Die modernen digitalen Gatekeeper können alles und sind marktübergreifend tätig", sagte der Christdemokrat. Das Wachstum dieser Unternehmen basiere auf teilweise erheblicher Beeinträchtigung des Wettbewerbs, weswegen es angebracht sei, "die schiefen Wettbewerbsverhältnisse in der digitalen Welt wieder ins Lot zu bringen", wie es Heider, Vizevorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, formulierte. Genau darauf ziele der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein "fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0" (19/23492, 19/24439) ab, den der Bundestag in dritter Lesung verabschiedete.

Von einem "scharfen Schwert" gegen "Wildwestmethoden im Bereich der Digitalwirtschaft" sprach Heider. Das Bundeskartellamt werde mit mehr Durchsetzungskraft ausgestattet. Etwa, wenn Software-Anwendungen nur auf bestimmter Hardware zugelassen würden oder wenn auf dem Internetmarktplatz eigene Produkte bevorzugt und andere diskriminiert würden. Er versicherte, dass es mit dem Gesetzesvorhaben weder um die Zerschlagung noch um die Verbannung von Technologiekonzernen gehen solle. Es gehe um einen moderaten und effektiven Regulierungsansatz im Kartellrecht - immerhin sei das weltweit der erste Vorstoß.

Dies strich auch Falko Mohrs (SPD) heraus und stufte das Gesetzesvorhaben als eine Art Grundgesetz der sozialen Marktwirtschaft ein. In der spiele schließlich Wettbewerb eine besondere Rolle. Er sorge für Innovationen und attraktive Preise. Deshalb müsse er geschützt werden. In der digitalen Welt laufe der Wettbewerb anders, dort tendiere man stärker zu Monopolen. Unternehmen wollten immer mehr Marktmacht auf sich konzentrieren: "Es gibt am Ende einen einzigen Wettbewerber, der so dominant wird, dass Wettbewerb nicht mehr stattfindet." Künftig könne nun das Bundeskartellamt präventiv Verhaltensregeln aufstellen und es beispielsweise Unternehmen verbieten, sich selbst zu bevorzugen. Um jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, soll es nur noch Verfahren beim Bundesgerichtshof als erster und letzter Instanz geben.

Die Stärkung des Bundeskartellamtes lobte zwar auch Michael Theurer (FDP). Doch ist ihm das Gesetzesvorhaben nicht präzise genug. Zudem sei eine EU-Regelung vonnöten. Überdies machte er geltend, dass das Wettbewerbsrecht nicht allein die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern vermöge. Er forderte bessere Rahmenbedingungen in der digitalen Welt. So solle ein Wagniskapital-Gesetz Startups helfen, besser in die Globalmärkte hineinzuwachsen. Auch müsse es Verbesserungen im Bereich der Arbeitskräfte geben. Es sei ein Skandal, dass IT-Experten wegen der Besteuerung aus Deutschland abwanderten.

Pascal Meiser (Die Linke) beschrieb die Dominanz der Netz-Giganten, die so mächtig seien, dass sie sich um das Zahlen von Steuern drücken könnten. Er erkannte in dem Gesetzentwurf erste zaghafte Schritte in die richtige Richtung. Leider würden an vielen Stellen nur halbe Sachen gemacht. Meiser forderte ein eindeutiges Verbot missbräuchlicher Praktiken per Gesetz. Insbesondere vermisste er Ansätze, um die Macht bestehender Monopole grundsätzlich in Frage zu stellen. Wenn Konzerne mit überragender Bedeutung zu mächtig und nicht mehr zu kontrollieren seien, dürften auch die EU und Deutschland nicht mehr vor der Ultima Ratio einer präventiven Zerschlagung zurückschrecken.

Katharina Dröge (Grüne) verband mit dem Blick auf die Corona-Krise herbe Schelte in Richtung Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Der habe sich viel zu viel Zeit mit der Vorlage des Gesetzentwurfs gelassen. Diese Langsamkeit sei in dieser Krise fatal. Immer mehr kleine Händler seien auf die Angebote der digitalen Giganten angewiesen. Ein starkes Wettbewerbsrecht sei für viele Unternehmen überlebenswichtig. Dem Gesetz bescheinigte sie einen Schritt in die richtige Richtung, auch wenn sich ihre Fraktion Verbesserungen gewünscht habe - etwa Regelungen gegen den strategischen Aufkauf von Startups durch die Großen. Eine große Leerstelle sei außerdem, dass der Verbraucherschutz völlig aus dem Fokus geraten sei.

Lothar Maier (AfD) meinte, Verbraucherschutz könne man nicht nur unter dem Aspekt des Wettbewerbsrechts sehen. Er erwähnte eine Zusammenarbeit von Wirtschaftsverbänden plus Verbraucherverbänden und Behörden, wie sie zum Beispiel in Großbritannien praktiziert werde.

Mit der Novelle nahm der Bundestag auch Änderungen am Sozialgesetzbuch (SGB III, V) vor. Der Leistungszeitraum für die Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie auf das Jahr 2021 ausgedehnt. Damit soll berücksichtigt werden, dass die Betreuung eines erkrankten Kindes häufiger erforderlich sein kann.