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mta-reform : Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

Medizinisch technologische Assistenzberufe werden reformiert. Künftig Ausbildungsvergütung statt Schulgeld

01.02.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
3 Min

Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/24447) zur Reform der medizinisch technologischen Assistenzberufe (MTA) gebilligt. Für die in den Beratungen noch veränderte Vorlage (19/26249) stimmten vergangene Woche neben den Koalitionsfraktionen auch Linke und Grüne, die FDP enthielt sich, die AfD votierte gegen den Entwurf.

Modernes Berufsbild Ziel der Reform ist es, die MTA-Berufe an die modernen Anforderungen anzupassen und für Bewerber attraktiver zu gestalten. Die MTA-Reform betrifft die Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, und Funktionsdiagnostik sowie die medizinische Technologie für Veterinärmedizin. Die Berufsbezeichnung Medizinisch Technische Assistenz (MTA) wird ersetzt durch die Bezeichnung medizinischer Technologe/in. Die Tätigkeiten sollen im bisherigen Umfang erhalten bleiben, die praktische Ausbildung wird erweitert. Künftig soll außerdem eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Ein Schulgeld darf nicht mehr erhoben werden.

Notfallsanitäter Die Novelle sieht auch eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes vor, um Sanitätern im Einsatz mehr Rechtssicherheit zu geben. Nach heftiger Kritik an der ursprünglich geplanten Neuregelung wurde der Passus in den Beratungen des Gesundheitsausschusses neu gefasst. In einer Expertenanhörung hatten Sachverständige vor unrealistischen Vorgaben und einer Verschlechterung der Einsatzabläufe gewarnt, wenn Notfallsanitäter zunächst versuchen müssten, ihr Vorgehen ärztlich abzusichern.

Nunmehr ist den Notfallsanitätern bis zum Eintreffen eines Arztes die eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher Maßnahmen erlaubt, sofern sie diese in der Ausbildung erlernt haben und beherrschen und sie erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden für den Patienten abzuwenden.

Mehrere Redner zeigten sich in der Schlussberatung sehr erleichtert, dass die rechtliche Unsicherheit für Notfallsanitäter nunmehr beseitigt wird. Emmi Zeulner (CSU) sprach von einem echten Meilenstein. Sie sei stolz und dankbar, dass nach Jahren ein Durchbruch gelungen sei. Wie Zeulner würdigte auch Dirk Heidenblut (SPD) die "Superberatungen". Nun könnten Sanitäter "mit weniger Rechtsunsicherheit im Bauch" Leben retten. "Wir schaffen Rechtsklarheit." Janosch Dahmen (Grüne) wollte indes nicht allzu laut jubeln, auch wenn er das Ergebnis begrüßte. Es bestünden jedoch immer noch Lücken. So sei es Notfallsanitätern weiterhin nicht erlaubt, Patienten eigenständig Schmerzmittel zu verabreichen. Das schaffe unnötiges Leid und könne mit realitätsnahen Regelungen verhindert werden.

Viel Lob Wie andere Redner hob auch Harald Weinberg (Linke) die Verbesserungen des Gesetzentwurfs in den Beratungen hervor. Die Änderungsanträge hätten ihn positiv überrascht. Fast alle Einwände seien berücksichtigt worden. "Somit ist das Gesetz tatsächlich ein großer Schritt in die richtige Richtung." Paul Podolay (AfD) ging auf die Arbeit der Heilpraktiker ein, deren Arbeit der Novelle zufolge nicht beschnitten werden soll. Heilpraktiker bedienten eine wachsende Nachfrage der Patienten nach alternativen Methoden wie der traditionellen chinesischen Medizin oder der Akupunktur. Sie stünden nicht in Konkurrenz zu den herkömmlichen Verfahren, sondern ergänzten und erweiterten diese, argumentierte Podolay mit Blick auf die Kritiker dieser Berufssparte.

Auch Wieland Schinnenburg (FDP) lobte das Gesetz insgesamt. Allerdings habe die Novelle auch einige Schwächen. So werde die Ausbildung über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziert, die dafür etwa 100 Millionen Euro pro Jahr aufbringen müsse. Das sei "ein kapitaler Fehler". Es sei auch falsch, dass die Ausbildungsschulen weiter gezwungen würden, Kooperationsverträge mit Krankenhäusern abzuschließen.