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Recht : Antrag gegen Pandemie-Gesetz scheitert

01.02.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
2 Min

Die AfD-Fraktion ist mit ihrem Antrag (19/26239) zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor der Pandemie gescheitert. Im Anschluss an die Debatte am vergangenen Freitag stimmten von den 613 anwesenden Abgeordneten 81 für den Antrag und 531 dagegen; es gab eine Enthaltung. Abgeordnete von Union, SPD, FDP, Linken und Grünen warfen der AfD vor, mit ihrem Antrag die Gesellschaft spalten und Angst in der Bevölkerung schüren zu wollen. Eine Normenkontrolle würde voraussetzen, dass 178 Abgeordnete, also ein Viertel der Mitglieder des Bundestages, dem Antrag zustimmen.

Die AfD bediene mit "kruden Behauptungen" die Narrative der Querdenker, sagte Jan-Marco Luczak (CDU). Der Antrag sei "formal absurd", populistisch und in der Sache "völlig unberechtigt". Es gebe sehr wohl Einschränkungen der Grundrechte, aber mit dem Ziel, die Pandemie in den Griff zu bekommen. Edgar Franke (SPD) betonte, die Einschränkungen seien gerechtfertigt, und ein Großteil der Menschen halte diese Umfragen zufolge für richtig. Bei der AfD-Vorlage handele es sich um einen "Schaufensterantrag", der nicht an der Sache orientiert sei.

Wieland Schinnenburg (FDP) warf der AfD vor, sich nicht an die Grundwerte der Verfassung zu halten. Der Antrag weise "schwerwiegende Mängel" auf und sei "völlig daneben". Niema Movassat (Die Linke) sagte, die AfD verfolge mit dem Antrag ein "billiges Geschäftsmodell", das aus der Corona-Verharmlosung bestehe. Seriöser Kritik an der Pandemie-Politik der Regierung werde so ein Bärendienst erwiesen. Manuela Rottmann (Grüne) nutzte ihre Rede, um zu betonen, dass es bei der Bekämpfung der Pandemie noch "viel Luft nach oben" gebe. Vieles laufe nicht optimal. Die Diskussionen darüber sollten aber nicht dazu dienen, parteipolitischen Profit daraus zu schlagen. Die Bevölkerung habe einen Anspruch auf eine ehrliche Ansprache.

Für die AfD-Fraktion begründete Stephan Brandner den Antrag . Die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes liege "geradezu auf der Hand". "Wenn schon Ausnahmezustand, dann Normierung im Grundgesetz", sagte Brandner. Das Infektionsschutzgesetz sei ein "bewusst vage gehaltenes Unterjochungs- und Freiheitsberaubungsgesetz", sagte er.