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Inneres : Register sollen moderner werden

01.02.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
2 Min

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein "Registermodernisierungsgesetz" (19/24226; 19/26247) zugestimmt. Für den Entwurf stimmten lediglich die Regierungsfraktionen, während die Opposition geschlossen dagegen votierte. Grüne, AfD und FDP hatten eigene Anträge eingereicht.

So forderten die Liberalen in ihrem Antrag (19/24641) eine "verfassungskonforme Registermodernisierung - ohne steuerliche Identifikationsnummer", weil dies gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Volkszählungsurteil verstoße. Die Grünen argumentierten in ihrem Antrag (19/25029) ähnlich. In mehreren Entscheidungen habe das Bundesverfassungsgericht eine sektorübergreifend verwendete Personenkennziffer als verfassungswidriges Negativbeispiel und mit der Menschenwürde nicht vereinbar erklärt, schreiben die Grünen. Schließlich konnten sich beide Fraktionen nicht durchsetzen, ihre Anträge wurden abgelehnt. Ein neuer Antrag der AfD-Fraktion (16/26232) wurde zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Darin hatte die Fraktion ebenfalls gefordert, das Gesetz aus verfassungsrechtlichen Gründen zurückzuziehen.

Damit ist nun der Weg frei für die von der Bundesregierung angestrebte Reform: Demnach soll in Verwaltungsregistern, die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevant sind, für natürliche Personen zur eindeutigen Zuordnung die Steueridentifikationsnummer als einheitliches Identifikationsmerkmal eingeführt werden. Die zur Identifikation nötigen personenbezogenen Daten in den Registern würden öffentlichen Stellen, die diese für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz benötigen, "aktuell und in hoher Qualität bereitgestellt". Für die Transparenz soll ein "Datencockpit" aufgebaut werden, das eine einfache Übersicht über die Datenübermittlungen ermöglicht.

Im Laufe der Beratungen wurde der Entwurf in verschiedenen Punkten geändert, unter anderem sollen melderechtliche Auskunftssperren bei Datenübermittlungen durch die Registermodernisierungsbehörde stärker berücksichtigt werden. Auch sind einzelne Register, wie das Insolvenzregister und das Schuldnerverzeichnis, nun nicht mehr einbezogen.