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wirtschaft : Ausbau der Stromnetze

Bundesbedarfsplangesetz wird geändert

01.02.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
1 Min

Beim Ausbau von Stromnetzen soll es künftig schneller vorangehen. Der Bundestag hat in der vergangenen Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften" (19/23491) verabschiedet. Dem Entwurf in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (19/26241) stimmten Union, SPD, FDP und Grüne zu. AfD und Linke lehnten die Vorlage ab. Mit den Stimmen der Koalition, bei Ablehnung von AfD und Grünen und Enthaltung der FDP sowie der Linken wurde auch eine Entschließung angenommen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Startregulierung der Wasserstoffnetze mit dem angekündigten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie 2019 zu verbinden.

Durch die Verabschiedung des Gesetzentwurfes wird der Bundesbedarfsplan aktualisiert. Es werden 35 neue Netzausbauvorhaben aufgenommen und acht bisherige Netzausbauvorhaben geändert. Für sie werden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt, womit die Verfahren für die Planfeststellung und die Plangenehmigung beschleunigt werden sollen.

Dabei gehe es vor allem um Vereinfachungen bei der Planfeststellung von Leerrohren und mitverlegten Erdkabeln, Nachbeteiligungsverfahren, die Bestimmungen zu Geheimhaltung, Datenschutz und Barrierefreiheit sowie die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts.

Durch den vom Wirtschaftsausschuss beschlossenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sollen unter anderem die Anforderungen an die Barrierefreiheit im Rahmen der Ausschreibungen gesenkt werden.