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Recht : Mehr Vertragsfairness

Schutz im Kleingedruckten soll besser werden

01.03.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
1 Min

Die Bundesregierung will Verbraucher bei Verträgen besser schützen. Einen Gesetzentwurf "für faire Verbraucherverträge" (19/26915) hat der Bundestag vergangenen Freitag in erster Lesung beraten.

Das Gesetz soll automatische Vertragsverlängerungen und Vereinbarungen über bindende Vertragslaufzeiten von mehr als einem Jahr neu regeln. Eine solche Vertragslaufzeitvereinbarung soll künftig nur wirksam sein, wenn dem Verbraucher auch ein Angebot über die gleiche Leistung mit einer Laufzeit von einem Jahr gemacht wird - und zu einem Preis, der den Preis für den Vertrag mit der längeren Laufzeit nicht um mehr als 25 Prozent im Monatsdurchschnitt übersteigt.

Verträge verlängern sich der Vorlage zufolge nur dann automatisch über drei Monate bis zu einem Jahr, wenn das Unternehmen den Kunden rechtzeitig auf seine Kündigungsmöglichkeiten hinweist. Die Regelungen werden durch eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat ergänzt.

Bei einem Energieliefer-Wechsel muss der Verbraucher künftig den Wechsel schriftlich erklären, bevor der Vertrag zustande kommt. Das erhöhe den Schutz vor einem telefonisch aufgedrängten Liefer-Wechsel.

Ein FDP-Antrag (19/26630) zum Verbraucherschutz wurde ebenfalls erstmals beraten. Die Bundesregierung solle sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass bei Verträgen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer eine verkürzte Vorabwiderrufsbelehrung aufgeführt sein muss, fordern die Abgeordneten. Die bisherige sei durch Überinformation intransparent. Beide Initiativen wurden an den Rechtsausschuss überwiesen.