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Arbeitnehmer beteiligt

FINANZEN Bundestag lässt Mitarbeiterfonds zu

26.01.2009
2023-08-30T11:23:44.7200Z
2 Min

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen Union und SPD am 22. Januar das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (16/10531, 16/10721, 16/11679) verabschiedet. Die Oppositionsfraktionen FDP, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.

Mit dem Gesetz werden Kapitalbeteiligungen von Arbeitnehmern an ihren Unternehmen stärker gefördert. So wird die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in betriebliche Beteiligungen oder bestimmte Fonds fließen, von 18 auf 20 Prozent angehoben. Die Einkommensgrenze, bis zu der die Sparzulage gezahlt wird, soll bei der Anlage in Beteiligungen von 17.900 auf 20.000 (Verheiratete von 35.800 auf 40.000) Euro angehoben werden. Der steuer- und abgabenfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen wird von 135 auf 360 Euro angehoben. Das Angebot, sich am Unternehmen zu beteiligen, muss allen Arbeitnehmern und nicht nur einer bestimmten Gruppe gemacht werden. "Alle Mitarbeiter sollen die Möglichkeit haben, sich am Unternehmenskapital zu beteiligen", sagte der Parlamentarische Staatssekretär beim Arbeitsministerium, Klaus Brandner (SPD).

Kompliziertes Steuerrecht

Die Opposition sprach sich strikt gegen das Gesetz aus. Bündnis 90/Die Grünen forderten in einem Entschließungsantrag (16/11681) vergeblich, die geplanten Mitarbeiterbeteiligungssondervermögen nicht als neue Fonds-Kategorie in das Investmentgesetz einzufügen. Außerdem verlangten die Bündnisgrünen, auf die Ausweitung der steuerlichen Förderung im Einkommensteuergesetz zu verzichten.

Die FDP-Fraktion kritisierte den Gesetzentwurf bereits in den Ausschussberatungen als in sich widersprüchlich. Außerdem werde das Steuerrrecht noch komplizierter. Die Linksfraktion erklärte, der Gesetzentwurf sei nicht geeignet, um Arbeitnehmer stärker am Wohlstand zu beteiligen. Unzufriedenheit ließ auch die Union erkennen, die den steuerfreien Höchstbetrag von 360 lieber auf 500 Euro erhöht hätte.