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Streit um ein Bürgerrecht

PETITIONEN Die Linke stößt mit ihren Reformvorstellungen bei den übrigen Bundestagsfraktionen auf klare Ablehnung

16.02.2009
2023-08-30T11:23:46.7200Z
4 Min

Er gilt als "Kummerkasten der Nation": der Petitionsausschuss des Bundestages. Allein 2007 erreichten ihn 16.260 Petitionen und Eingaben von Bürgern. Jetzt soll das Petitionsrecht nach dem Willen der Fraktion Die Linke umfassend reformiert werden.

"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden", heißt es in Artikel 17 des Grundgesetzes. Weitere Regelungen zum Petitionsrecht listete die Ausschussvorsitzende Kersten Naumann (Linke) am 12. Februar in der ersten Lesung einer Gesetzesinitiative ihrer Fraktion im Bundestagsplenum auf: Neben dem Grundgesetz nannte sie das Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses, die Geschäftsordnung des Parlaments, die Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden sowie die Richtlinien über die Behandlung von öffentlichen Petitionen. Das Petitionsrecht sei in fünf verschiedene, für die Bürger "nicht nachvollziehbare Vorschriften zersplittert", beklagte die Ausschussvorsitzende.

Umstrittenes Quorum

Mit dem Gesetzentwurf (16/10385) wolle ihre Fraktion diese Vorschriften zusammenführen und zugleich das Petitionsrecht "bürgernäher, transparenter, nachvollziehbarer und einklagbar machen", warb die Linke-Politikerin für die Vorlage. Danach sollen etwa die Sitzungen des Ausschusses grundsätzlich öffentlich sein, sofern es sich nicht um "private, individuelle Anliegen handelt". Auch sollen Petitionen dem Ausschuss öffentlich übergeben werden können. Ein weiterer Vorschlag der Fraktion sieht vor, das für öffentliche Anhörungen erforderliche Quorum von 50.000 Unterschriften auf 20.000 abzusenken.

Bei den restlichen Fraktionen fand der Vorstoß keine Gegenliebe. Der CDU-Parlamentarier Günter Baumann warf der Linksfraktion vor, den Eindruck zu erwecken, dass das Petitionswesen und seine Regularien nicht ausreichend seien und nachgebessert werden müssten. Dem wolle er "ganz klar widersprechen", fügte Baumann hinzu und betonte, "dass unsere Bürger im Lande das Petitionswesen annehmen (und) damit zufrieden sind". Insgesamt hätten sich - alles zusammengenommen einschließlich der Massen- und Sammelpetitionen - in den vergangenen zwei Jahren etwa 400.000 bis 500.000 Bürger mit Problemen an den Ausschuss gewandt - für Baumann ein Zeichen, dass "das System funktioniert".

»Gewisse Flexibilität«

In seinen Augen will die Linksfraktion mit ihrem Gesetzentwurf das Petitionssystem "instrumentalisieren" und "Parteipolemik 'reinbringen". So sollten dem Gesetzentwurf zufolge bereits fünf Prozent der 25 Ausschussmitglieder -"also 1,25 Abgeordnete"- erreichen können, dass man sich mit bestimmten Themen befassen müsse. "Das wollen wir nicht", machte der CDU-Abgeordnete klar. Ebenso lehnte er die "grundsätzliche Öffentlichkeit" der Ausschusssitzungen unter anderem aus datenschutzrechtlichen Gründen ab und sprach sich entschieden gegen ein "besonderes Verfahren für Petitionen ab 20.000 Unterschriften" aus.

Auch der SPD-Abgeordnete Klaus Hagemann unterstrich, dass das Petitionsrecht "wahrgenommen" und "genutzt" werde. Dabei habe der Ausschuss Verfahrensgrundsätze, die bei der Behandlung von Petitionen eine "gewisse Flexibilität" erlaubten. Die bestehenden Bestimmungen seien ausreichend, und der Bundestag könne sie alleine ausgestalten, argumentierte der SPD-Politiker. Würde indes eine spezielle gesetzliche Regelung eingeführt, könnten andere Verfassungsorgane wie der Bundesrat Einfluss auf das Petitionsrecht nehmen. "Ob das sinnvoll und hilfreich ist - da möchte ich ein ganz dickes Fragezeichen machen", gab Hagemann zu bedenken.

Er verwies zugleich darauf, dass das Petitionsrecht ein Individualrecht sei und deshalb grundsätzlich öffentliche Ausschusssitzungen nicht möglich seien. Die seit 2005 möglichen öffentlichen Ausschusssitzungen sollten vielmehr "etwas Besonderes sein". Hagemanns Fazit: "Wir haben genügend Handwerkszeug, um unsere Arbeit als Petitionsausschuss zu machen - im Interesse des einzelnen Bürgers".

Harsche Kritik an dem Gesetzentwurf kam auch von den beiden anderen Oppositionsfraktionen. Der FDP-Parlamentarier Jens Ackermann kritisierte, an die Petenten hätten die Autoren des Gesetzentwurfes nicht gedacht. Oft sei der Petitionsausschuss "der letzte Hoffnungsschimmer" für die Betroffenen, die "schon eine Ochsentour durch viele Institutionen" hinter sich hätten und vor lauter Bürokratie nicht mehr durchsähen. "Und nun kommen Sie mit weiteren Paragrafen", bemängelte Ackermann. Statt Verbesserungen für die Menschen zu bringen, solle das Petitionsrecht mit dem Gesetzentwurf "in ein enges Korsett" gezwungen und die Möglichkeit zu flexiblen Lösungen genommen werden.

Fern der Realität

Für Bündnis 90/Die Grünen sagte ihr Abgeordneter Josef Philip Winkler, mit der Realität der Arbeit im Petitionsausschuss habe der Gesetzentwurf "relativ wenig zu tun". Der Ausschuss sei "eine der bürgerfreundlichsten staatlichen Institutionen in diesem Land" und das Petitionsrecht aus Artikel 17 des Grundgesetzes "eines unser stärksten Bürgerrechte".

Winkler machte zudem die Linksfraktion dafür verantwortlich, dass der Ausschuss derzeit keine öffentlichen Petitionen entgegennehme. Die Linke habe solche Übergaben mehrfach für "parteipolitische Spielchen" genutzt und sei nicht bereit zuzusichern, damit aufzuhören. Hier habe die Linksfraktion "noch nicht geliefert" und dem Petitionsrecht so "einen Schaden zugefügt".