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Schutz für die Opfer

INTERNET Seiten mit Kinderpornografie sollen gesperrt werden

16.02.2009
2023-08-30T11:23:46.7200Z
1 Min

Unter Sachverständigen besteht Einigkeit darüber, dass die Sperrung von Kinderpornografieseiten im Internet nur eine flankierende Maßnahme sein kann. Das wurde in einer Anhörung im Unterausschuss Neue Medien zu den rechtlichen und technischen Möglichkeiten und Grenzen von Sperrungsverfügungen für derartige Seiten am 12. Februar deutlich. Oliver Süme vom eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft sagte, es gehe bei der Diskussion lediglich um eine Zugangserschwerung, im Grunde sei jede Sperre umgehbar. Die in seinem Verband vertretenen Provider seien davon überzeugt, dass es einer neuen gesetzlichen Grundlage, eines "Spezialgesetzes" bedürfe, um diesen Eingriff in das Internet zu ermöglichen, so Süme.

Hintergrund der Anhörung ist der Plan des Bundesfamilienministeriums, den Zugriff auf Kinderpornografieseiten im Netz gemeinsam mit den sieben größten Internetprovidern zu verhindern.

"Niemand gibt sich der Illusion hin, dass durch die Sperrung oder die Erschwerung das Problem in Gänze gelöst werden kann", sagte Jürgen Maurer, Direktor des Bundeskriminalamtes. Dennoch sei es wichtig, diese Schritte als präventive Schritte einzuleiten. "Es geht nicht bloß um Bilder, es geht um den Missbrauch von Kindern, der dahinter steckt", so Maurer.

Dem stimmte der Rechtsanwalt Dieter Frey zu. "Der Schritt der Sperrung ist wichtig wegen des Opferschutzes." Auch er forderte, eine "saubere gesetzliche Grundlage" für die Sperrung zu schaffen. Eine strafrechtliche Verfolgung der Täter, also derjenigen, die Kinderpornografie besitzen, verbreiten oder konsumieren, müsse genauso geschehen, sagte Frey.