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Vor 30 Jahren... : Ein Trostpflaster für Bonn

Am 10. März 1994 hat der Bundestag das Berlin/Bonn-Gesetz verabschiedet: Das Parlament zog nach Berlin. Sechs Bundesministerien sind weiterhin in Bonn angesiedelt.

28.02.2024
2024-02-28T10:49:24.3600Z
2 Min
Foto: picture-alliance/dpa/Wolfgang Kumm

Fünf Jahre nach Verabschiedung des Berlin/Bonn-Gesetzes zieht der Bundestag nach Berlin. Sechs Bundesministerien sind bis heute in Bonn verblieben.

Zuerst die Deutsche Einheit, dann der Umzug: "Sitz des Deutschen Bundestages ist Berlin", hatten die Bonner Parlamentarier am 20. Juni 1991 beschlossen. Doch vollständig den Rücken kehren wollte die Politik ihrer provisorischen Hauptstadt nicht. Sechs Bundesministerien haben bis heute ihren ersten Sitz in der Stadt am Rhein, darunter die Ministerien für Bildung und Forschung, für Gesundheit, für Ernährung und Landwirtschaft, für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, für Verteidigung sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Nach dem Gesetz sollten 60 Prozent der Arbeitsplätze in Bonn erhalten bleiben, doch mittlerweile hat sich das Verhältnis zugusten Berlins umgekehrt. Als kleines Trostpflaster für den verlorenen Hauptstadttitel darf sich Bonn "Bundesstadt" nennen. All das ist im Berlin/Bonn-Gesetz geregelt, das der Bundestag am 10. März 1994 mit deutlicher Mehrheit verabschiedete.

Kritik an hohen Kosten für geteilten Sitz

Die Abgeordnete Brigitte Baumeister (CDU) nannte das Gesetz in der Abstimmung einen "Meilenstein" auf dem Weg zur Vollendung der Einheit Deutschlands. "Berlin ist Zukunft für unsere Demokratie und damit sichtbarer Beweis für die deutsche Wiedervereinigung", hob Baumeister die Bedeutung des Gesetzentwurfs hervor, der von der Regierungskoalition aus Union und FDP sowie der SPD gemeinsam ins Plenum eingebracht wurde. Kritik hagelte es von der PDS, die den Verantwortlichen "einen Geld und Zeit verschlingenden Gigantismus" vorwarf. Die einstige "Sternstunde des deutschen Parlamentarismus", wie der Umzugsbeschluss oft bezeichnet wurde, sei verblasst, so die PDS.

Als Folge des Berlin/Bonn-Gesetzes waren beispielsweise 2006 rund 66.0000 Dienstreisen für Arbeitstreffen von Bundesbeschäftigten aus beiden Städten nötig. Auch sind jährlich Investitionen nötig, um die Gebäude zu erhalten.