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Vor dem Kauf prüfen

16.03.2009
2023-08-30T11:23:50.7200Z
2 Min

Haushalt

Die Bundeswehr soll in Zukunft nur noch die Geräte beschaffen, die sie auch gebrauchen kann. Dies beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) einstimmig. Grundlage der Entscheidung war ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH), in dem es um die Anmietung ungeeigneter Flugzeugschlepper ging.

Danach hat die Bundeswehr Fahrzeuge gemietet, die für das Schleppen der Kampfflugzeuge ungeeignet sind und dafür bereits 2,7 Millionen Euro gezahlt. Bis zum Vertragsablauf sind weitere 3,4 Millionen Euro fällig. Bereits während der Erprobung der neuen Schlepper 2005 hätten einzelne Nutzer Zweifel an deren Eignung gehabt. Sie hätten besonders das niedrige Eigengewicht der Schlepper im Verhältnis zu dem der Kampfflugzeuge bemängelt. Ende 2005 sei einer der Schlepper aufgrund seines geringen Gewichts durch einen Tornado-Kampfjet weggedrückt und beschädigt worden. Anfang 2006 habe die Bundeswehr daraufhin das Schleppen von Kampfflugzeugen mit den neuen Fahrzeugen untersagt. Seither würden sie nur noch als Zugmaschine für kleinere Geräte eingesetzt.

Nach Auffassung des BRH hätte die Bundeswehr vor Vertragsabschluss die technischen Anforderungen an die neuen Fahrzeuge "sorgfältig" ermitteln und das auf dem Fahrzeugmarkt verfügbare Angebot analysieren müssen. Er fordert deshalb, die Verantwortlichkeit für den entstandenen Schaden zu prüfen und diesen zu begrenzen. Das Bundesverteidigungsministerium räumte die aufgezeigten Mängel ein, so der BRH. Die Abgeordneten des RPA waren sich einig, dass so etwas künftig nicht mehr passieren dürfe. Sie konnten nicht nachvollziehen, wieso für nicht geeignete angemietete Schlepper bei der Bundeswehr "krampfhaft" andere Verwendungsmöglichkeiten gesucht würden und weiterhin dafür Miete bezahlt würde.