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Kurz notiert

23.03.2009
2023-08-30T11:23:50.7200Z
2 Min

Regierung soll ihre Klage gegen Italien zurücknehmen

Die Bundesregierung soll die Klage Deutschlands vor dem Internationalen Gerichtshof gegen Italien wegen Verletzung der Staatenimmunität zurückziehen. Das fordert die Linksfraktion in einem Antrag (16/12168). Den betroffenen NS-Opfern beziehungsweise deren Angehörigen sei vielmehr die von italienischen Gerichten zugesprochene Entschädigung unverzüglich zukommen zu lassen. Deutschland müsse die "höchstinstanzlichen Urteile der italienischen Justiz anerkennen". Die Abgeordneten erklären, die Weigerung der Bundesrepublik, Entschädigungen zu zahlen, müssten die überlebenden Opfer des Nationalsozialismus als "Schlag ins Gesicht" empfinden.

Übereinkommen über Verbot von Streumunition

Zum Übereinkommen über Streumunition, das im Dezember vorigen Jahres in Oslo unterzeichnet wurde, hat die Regierung einen Ratifikations-Gesetzentwurf (16/12226) vorgelegt. Das Abkommen sei von 94 Unterzeichner-Staaten unterschrieben worden. Nicht nur der Einsatz, sondern auch Entwicklung, Herstellung, Lagerung sowie Import und Export von Streumunition aller Typen würden in den neuen Übereinkommen untersagt. Das Verbot umfasse sämtliche bislang zum Einsatz gekommene Streumunitionstypen. Ausnahmen und Übergangsregeln seien nicht vorgesehen.

Assoziierungsabkommen mit Bosnien-Herzegowina

Der Bundestag soll einem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) der EU mit Bosnien-Herzegowina zustimmen, das im Juni vergangen Jahres im Luxemburg unterzeichnet wurde. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (16/12235) vorlegt. Wesentlicher Inhalt des SAA sei die Förderung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen. Ziel sei es, eine Freihandelszone innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens zu errichten. Das Land solle weiterhin Teile des gemeinschaftlichen Besitzstandes übernehmen, insbesondere im Bereich des Binnenmarktes. Ferner seien weitreichende Kooperationsmöglichkeiten, vor allem in den Bereichen Justiz und Inneres, vorgesehen.

Schutz von Kulturgut

Das Zweite Protokoll vom 26. März 1999 zur Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten verbessert den Schutz vor Auseinandersetzungen, die nicht international ausgetragen werden. Dies teilt die Bundesregierung in einem von ihr vorgelegten Ratifikations-Gesetzentwurf (16/12234) mit.