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VOR 40 JAHREN ... : Fünf Prozent pro Fraktion

23.03.2009
2023-08-30T11:23:50.7200Z
1 Min

27. März 1969: Bundestag ändert Geschäftsordnung

Aus acht mach fünf, mach vier und schließlich drei - so verringerte sich die Zahl der Fraktionen im Bundestag während der ersten vier Legislaturperioden. Mitverantwortlich dafür waren die Parlamentarier selbst. Seit Bestehen des Bundestages arbeiteten sie an der Reform des eigenen Hauses.

Die erste große Novelle trug den Namen "Kleine Parlamentsreform" und hatte Auswirkungen auf die Fraktionen: Demnach muss eine Partei seit dem 27. März 1969 mindestens fünf Prozent der Abgeordneten stellen, um den Fraktionsstatus zu erreichen - bis dahin waren 15 Mandate erforderlich. Parteien, die nicht die erforderlichen fünf Prozent der Abgeordneten erhalten, können im Bundestag als Gruppe anerkannt werden, haben allerdings nicht so weitgehende Rechte wie eine Fraktion.

Mit der Änderung der Geschäftsordnung wurde auch das sogenannte "CDU/CSU-Privileg" eingeführt. Es bedeutete konkret, dass nicht länger ein Beschluss nötig war, wenn Parteien mit gleichgerichteten politischen Zielen, die auf Landesebene nicht konkurrieren, eine Fraktion bilden wollten.

Der Präsident des 5. Bundestages, Kai-Uwe von Hassel (CDU), hatte sich die Reform zur Aufgabe gemacht, um in der Bevölkerung sicher zu stellen, dass "unsere Entscheidungen und unsere Argumente verständlich werden". Insgesamt zielte die Novelle darauf ab, die Effizienz des Parlaments zu steigern.

Ideen wie die, den Ausschüssen Gesetzgebungskompetenzen einzuräumen oder die Gesetzesberatung von drei auf zwei Lesungen zu verkürzen, fanden dagegen keine Mehrheit.