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Kurz notiert

27.04.2009
2023-08-30T11:23:55.7200Z
2 Min

Neue Regeln für alte Batterien beschlossen

Für den Handel, Vertrieb und die Rücknahme von Batterien und Akkumulatoren gelten teilweise neue Regeln. Der Bundestag verabschiedete am 23. April mit den Stimmen der Koalition ein Gesetz (16/12227, 16/12301), das die Batterierichtlinie der EU aus dem Jahr 2006 in nationales Recht umsetzt. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen den Entwurf, die FDP enthielt sich. Weiter gilt, dass Batterien wie bisher getrennt vom Hausmüll entsorgt und bei entsprechenden Rücknahmestellen abgegeben werden können. Neu ist, dass Hersteller von Batterien und Akkumulatoren verpflichtet werden, ein Rücknahmesystem aufzubauen. Batterien, die bestimmte gefährliche Substanzen enthalten, sollen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Bis 2012 sollen 35 Prozent und bis 2016 insgesamt 45 Prozent aller Geräte-Altbatterien eingesammelt und entsorgt werden.

Gewerbesteuerumlage bleibt

Die Gewerbesteuerumlage, die Städte und Gemeinden an den Bund abführen müssen, bleibt erhalten. Der Bundestag lehnte am 23. April einen Antrag der Linksfraktion ab, in dem die Abschaffung dieser Umlage gefordert worden war. Nur die Linksfraktion stimmte für den Antrag, alle anderen Fraktionen waren dagegen. Mit dem Verzicht auf die Gewerbesteuerumlage sollten die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Kommunen begrenzt werden.

Keine neuen Kriterien für Winterreifen

Die Bundesregierung muss nicht auf europäischer Ebene auf die Schaffung technischer Kriterien für die Bezeichnung von "Winterreifen" oder "M+S-Reifen" hinwirken. Dies beschloss der Bundestag am 23. April, in dem er einen Antrag der FDP-Fraktion (16/11213, 16/12348) ablehnte. Die FDP hatte kritisiert, dass es bisher nur unkonkrete Definitionen gebe. Darüber hinaus fehlten technische Anforderungen, die ein Reifen erfüllen müsse, der mit der Bezeichnung "M+S" gekennzeichnet ist.

Fahrzeuge des Bundestages mit weniger CO2-Ausstoß

Die Fahrzeuge des Bundestages sollen in Zukunft weniger Kohlendioxid ausstoßen. Der Ältestenrat des Bundestages beschloß am 23. April einvernehmlich, dass die Fahrzeuge der gehobenen Mittelklasse des Bundestages weniger als 140 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen sollen. Bis 2012 soll dieser Wert auf 120 Gramm gesenkt werden. Die Entscheidung soll auch für Fahrzeuge gelten, die von externen Dienstleistern benutzt und für mandatsbedingte Fahrten im Rahmen der Fahrbereitschaft der Abgeordneten eingesetzt werden.