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FÜnf FRAGEN zur: Ombudsmann-Konferenz

11.05.2009
2023-08-30T11:23:55.7200Z
2 Min

In dieser Woche tagt in Berlin auf Ihre Initiative erstmals eine internationale Konferenz der Ombudsinstitutionen für die Streitkräfte. Was ist das konkrete Ziel der Konferenz?

Wir wollen die Ombudsleute und vergleichbare Institutionen aus den Nato-Staaten und anderen Nationen, die mit dem deutschen Wehrbeauftragten ein besonderes bilaterales Verhältnis pflegen, wie zum Beispiel Argentinien oder Bosnien-Herzegowina, an einen Tisch bringen. Neben einem allgemeinen Informationsaustausch sollen die verschiedenen Standards verglichen werden. Mir ist besonders daran gelegen, unser parlamentarisches Kontrollsystem der Streitkräfte zu präsentieren. Außerdem möchte ich erreichen, dass sich die Ombudsleute in Zukunft regelmäßig treffen.

Welche Staaten in der Nato verfügen über ein vergleichbares Instrument wie den Wehrbeauftragten?

Ein direkt vergleichbares System haben die Österreicher mit ihrer Beschwerde-Kommission. Das ist ein Unterausschuss des Verteidigungsausschusses des Parlaments. Vergleichbar sind auch die Ombudsleute in einigen skandinavischen Ländern und in Kanada. Dort handelt es sich zum Teil aber um Institutionen, die in der Regierung angesiedelt sind und deswegen nicht die gleiche Unabhängigkeit genießen.

Argentinien will nach deutschem Vorbild das Amt eines Wehrbeauftragten schaffen. Ist dies schon geschehen?

Die Verabschiedung des entsprechenden Wehrbeauftragtengesetzes steht kurz bevor. Und deshalb freue ich mich besonders, dass Argentiniens Verteidigungsministerin Nilda Garré an der Konferenz teilnimmt, die dieses Gesetz initiiert hat und mit der ich in einem regen Erfahrungsaustausch stand.

Gibt es andere Staaten, die auf das deutsche Modell zurückgegriffen haben?

Ja, Bosnien und Südkorea. In Bosnien-Herzegowina wurde vor wenigen Wochen ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Ich hatte die Gelegenheit, den Verteidigungsausschuss des bosnischen Parlaments in Sarajewo und Berlin über das Amt des Wehrbeauftragten zu informieren und zu beraten.

Kann Deutschland auch von anderen Ländern lernen, bezogen auf die Ausgestaltung Ihres Amtes?

Es soll nicht überheblich klingen, aber bezogen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen kann ich keine Punkte identifizieren, die für uns Vorbild sein könnten. Das Amt des Wehrbeauftragten ist in Deutschland optimal aufgestellt. Eine andere Frage ist jedoch, wie unsere hohen Standards in der Bundeswehr, etwa bei der inneren Führung, der medizinischen Versorgung oder der Verpflegung, bei gemeinsamen Auslandseinsätzen mit anderen Nationen aufrechterhalten werden können. Auch diesen Aspekt will ich auf der Konferenz thematisieren.

Die Fragen stellte

Alexander Weinlein.