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Alle Fraktionen gegen Steinbrücks Bankplan

FiNANZEN Örtliche Honoratioren sollen weiter in Aufsichträten bleiben dürfen

11.05.2009
2023-08-30T11:23:56.7200Z
4 Min

Drei Landwirte, einen Rechtspfleger und einen landwirtschaftlichen Buchhalter nennt eine kleine Volksbank in Nordrhein-Westfalen unter anderen als Aufsichtsratsmitglieder. Die benachbarte Sparkasse führt mehrere Kommunalpolitiker aus den Gemeinden ihres Verbreitungsgebietes als Mitglieder des Verwaltungsrates auf. Wenn es nach Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) geht, ist die Zeit der Honoratioren bald vorbei. Nur noch ausgewiesene Fachleute sollen als Konsequenz aus der Finanzkrise die Kontrolle der Banken übernehmen dürfen. Doch im Finanzausschuss des Bundestages regte sich am 6. Mai heftiger Widerstand gegen den von Steinbrück vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht (16/12783). Alle fünf Fraktionen sprachen sich gegen die Neuregelungen für Aufsichtsräte aus.

In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Mitglieder von Aufsichts- oder Verwaltungsräten von Banken die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion erforderliche fachliche Eignung haben müssen. Liegt diese Eignung nicht vor, soll die Bundesanstalt Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Ausübung der Tätigkeit untersagen und auch die Abberufung eines nicht geeigneten Aufsichtsratsmitglieds verlangen können.

Geprüfte Eignung

Die Unionsfraktion erklärte, es wäre besser, schon bei der Auswahl die Eignung der Aufsichtsräte zu prüfen. Die Anforderungen an Aufsichtsräte müssten konkretisiert werden. Es habe bereits zahlreiche Anfragen von Sparkassen zu dem Gesetzentwurf gegeben. Den Verwaltungsräten von Sparkassen, die oft aus der mittelständischen Wirtschaft kommen würden, dürfe man die Qualifikation nicht absprechen, warnte die Unionsfraktion. Der damalige Aufsichtsrat der Deutschen Industriebank (IKB) sei hervorragend qualifiziert gewesen, habe aber den drohenden Zusammenbruch nicht erkannt. Für die Kontrolle der Aufsichtsräte durch die BaFin müsste "erst ein Riesenapparat geschaffen werden", monierte CDU-Finanzexperte Leo Dautzenberg.

Gesunder Menschenverstand

Die SPD-Fraktion begrüßte zwar wie schon zuvor die Union die Stärkung der Finanzaufsichtsbehörden insgesamt, kritisierte aber ebenfalls die geplanten Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass ein graduierter Ingenieur, der einen Betrieb mit 150 Beschäftigten führe, nicht Aufsichtsrat einer Volksbank sein dürfe, erklärte die SPD. Die Fraktion sprach sich für eine Stärkung des Aufsichtsrates insgesamt aus. Aber wie ein Aufsichtsrat mit einem Vorstand umzugehen habe, das könne nicht in ein Gesetz geschrieben werden.

Die Linksfraktion warnte, die verschärften Bestimmungen könnten die Wahl von Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräten verhindern. Dass die BaFin Aufsichtsräte abberufen solle, widerspreche der demokratischen Kultur in den Kommunen, die Verwaltungsräte von Sparkassen wählen würden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warnte davor, dass nur noch hauptberufliche Banker in Aufsichtsräten sitzen könnten und forderte, dem gesunden Menschenverstand Raum zu geben. Im Aufsichtsrat der IKB hätten nur Leute gesessen, die Bilanzen hätten lesen können. "Und dennoch ist das komplett schiefgegangen", hieß es von den Grünen.

Der FDP-Fraktion ging der Gesetzentwurf insgesamt nicht weit genug. Die Bankenaufsicht müsse unter dem Dach der Deutschen Bundesbank konzentriert werden. Die FDP-Fraktion kritisierte die Bestimmungen über Aufsichtsräte aus einem anderen Grund. Für sie sei klar, dass die Probleme bei Banken durch das Versagen von Profis in den Vorständen und auch von Wirtschaftsprüfern entstanden seien. Dass Risiken nicht in den Bilanzen aufgeführt wurden, habe der Staat zugelassen. Wenn jetzt vom Finanzministerium der Eindruck erweckt werde, die Aufsichtsräte hätten versagt, sei das zu einfach und ein "durchsichtiges Manöver", kritisierte die FDP-Fraktion.

Durchschlagskraft

Neben den erhöhten Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder sieht der Entwurf vergleichbar hohe Anforderungen für Vorstandsmitglieder vor. Auch die "Durchschlagskraft" der Aufsicht müsse verbessert werden, heißt es in dem Entwurf. So soll die BaFin das Recht erhalten, Finanzinstituten höhere Eigenmittel vorzuschreiben und stärker als bisher zur Vermeidung von Krisen tätig werden. Außerdem soll die BaFin künftig Entnahmen und die Ausschüttung von Gewinnen verbieten können. Solche Zahlungen könnten bei angespannter Liquiditätslage des Instituts krisenverstärkend wirken, schreibt die Regierung. Versicherungs-Holding-Gesellschaf- ten sollen in Zukunft auch stärker beaufsichtigt werden. So ist vorgesehen, die Position des "Verantwortlichen Aktuars" einer Versicherung zu stärken. Der "Verantwortliche Aktuar" hat eine Schlüsselstellung bei der Berechnung einer angemessenen Überschussbeteiligung der Versicherten.

Der Finanzausschuss beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf, die voraussichtlich am 27. Mai stattfinden wird. Dabei sollen besonders die Sparkassen und Genossenschaftsbanken zu Wort kommen.

Der Bund besitzt inzwischen 47,31 Prozent der Anteile des angeschlagenen Immobilienfinanzierers HRE. Zahlreiche Aktionäre hatten sich zum angebotenen Preis von 1,39 Euro je Aktie von ihren HRE-Wertpapieren getrennt. Nur der amerikanische HRE-Großaktionär Christopher Flowers will seinen Anteil nicht abgeben und droht mit Klage gegen ein Hinausdrängen aus der HRE. Der Bund will auf der HRE-Hauptversammlung versuchen, eine Kapitalerhöhung durchzusetzen und davon die anderen Aktionäre auszuschließen. So will er seinen Anteil auf mehr als 90 Prozent erhöhen. Dann könnten die übrigen Aktionäre hinausgedrängt werden. Für die Kapitalerhöhung könnte es eine Mehrheit geben, da nicht alle Aktionäre auf der Hauptversammlung vertreten sein dürften und dann auch ein Anteil unter 50 Prozent für einen Beschluss zur Kapitalerhöhung reicht. Eine Enteignung der noch verbliebenen HRE-Aktionäre wie Flowers wäre dann nicht mehr nötig, weil sie nach der Kapitalerhöhung einfach abgefunden werden könnten.

Bundesbank-Chef Axel Weber erwartet, dass für andere Banken mit toxischen Wertpapieren in den Bilanzen bis Mitte Mai eine Lösung gefunden wird. Risikopapiere könnten danach in "Bad Banks" ausgegliedert werden.