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Werbung im Ersten bleibt

MEDIEN Kulturausschuss lehnt FDP-Antrag ab

22.06.2009
2023-08-30T11:24:00.7200Z
2 Min

Keine Werbung mehr vor der "Tagesschau", kein "das Wetter wurde Ihnen präsentiert von" danach. Öffentlich-rechtliches Fernsehen und Radio als werbefreie Zone, die sich allein aus Gebühren finanziert, dagegen ein Privatfunk, dem alle Möglichkeiten zur Werbung offenstehen. So sehen die Vorstellungen der FDP-Fraktion aus, niedergeschrieben in einem Antrag (16/12472). Im Kulturausschuss sprachen sich am 18. Juni allerdings alle anderen Fraktionen für die Beibehaltung der derzeitigen Regelungen aus und lehnten den Antrag ab. Union, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten darin überein, dass die Pressevielfalt nicht durch eine größere Werbefreiheit im Privatfunk gefördert werde.

"Der Antrag macht das Bewusstsein deutlich, dass Medien für die FDP nur ein Wirtschaftsfaktor sind", hieß es von Seiten der Union. Sie halte den Antrag für widersprüchlich, weil er zum einen Werbefreiheit fordere, zum anderen die Werbung aus öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosendern verbannen wolle. Auch die Forderung nach einer besseren Selbstkontrolle der Medien sei unverständlich, wenn es im gleichen Antrag heiße, die Selbstkontrolle habe sich bewährt. "Wenn man mehr Werbung will, wird das Programm weniger", ergänzte die SPD-Fraktion.

Die Linke sagte, eine Deregulierung der Werbung sei "einfach nicht der richtige Weg, um Vielfalt und breite kulturelle Angebote zu fördern". Auch die Grünen meinten, mit einer einseitigen Werbefreiheit für Privatsender finde lediglich eine "Umschichtung der Mittel", aber keine Verbesserung statt.

Wichtige Einnahmen

Die FDP-Fraktion verteidigte ihre Initiative mit dem Hinweis, die öffentlich-rechtlichen Anstalten seien durch Gebühreneinnahmen in Höhe von acht Milliarden Euro jährlich den Privatsendern gegenüber besser gestellt. Werbung sei ein wichtiger Einnahmefaktor für den Rundfunk und trage somit zum Erhalt der Medienvielfalt bei. Ein hauptamtliches Kontrollgremium für öffentlich-rechtliche Sender sei notwendig, da die bisherigen Mitglieder der Aufsichtsgremien zu wenig Zeit für die Aufgabe hätten. Sie sprachen sich auch für eine Liberalisierung des Glücksspielvertrages zugunsten privater Anbieter aus.