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FÜNF FRAGEN ZU: GUTER GESETZGEBUNG

29.06.2009
2023-08-30T11:24:00.7200Z
2 Min

Sie sind Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung. Was ist daran reizvoll für Sie?

Ich denke, dass uns im Bundestag nicht nur Praxis gut tut, sondern auch Wissenschaft im Sinne einer kritischen Reflexion, über das, was wir tun. Genau das bietet der Verein. Wir versuchen, die Qualität der Gesetzgebung zu beeinflussen. Im ersten Schritt bedeutet das, die Qualität zu analysieren und Mängel herauszuarbeiten: Warum sind Gesetze manchmal zu lang und zu kompliziert oder müssen so oft nachgebessert werden? Dazu kann die auch an unseren Hochschulen etwas stiefmütterlich behandelte Gesetzgebungslehre einen wichtigen Beitrag leisten. Wir lernen als Juristen zwar, Gesetze anzuwenden, aber sehr selten, wie man sie macht, und wie man sie besser machen kann.

"Gute Gesetzgebung" klingt nach Selbstverständlichkeit. Wieso wird ein Preis dafür vergeben?

Der Bessere ist immer der Feind des Guten. Der Standard deutscher Gesetzgebung im internationalen Vergleich ist sicher nicht schlecht. Aber: Es gibt Mängel. Durch den Preis wollen wir darauf aufmerksam machen, dass wir besser werden können.

Was sind zentrale Merkmale von "Guter Gesetzgebung"?

Ein Gesetz muss zunächst für den professionellen Rechtsanwender verständlich sein. Aber auch ein Laie sollte in der Lage sein, die Botschaft eines Gesetzes mitzunehmen. Wir leiden darunter, dass wir oft aktionistisch Gesetze machen und auf konkrete Probleme mit sehr isolierten Regelungen antworten, ohne auf die Integration in das gesamte Rechtssystem zu achten. Und wir müssen die langfristigen Folgen von Gesetzen stärker beachten.

Welche Rolle spielt dabei der Bundestag?

Der eigentliche Gesetzgeber, der die Sacharbeit leistet, ist inzwischen die Exekutive. Aber der Bundestag ist derjenige, der letztlich ein Gesetz maßgeblich inhaltlich umgestalten kann. Es ist durchaus an der Tagesordnung, dass Entwürfe der Regierung deutlich verändert werden. Aber es ist natürlich schwer, aus einem schon verkorksten Gesetzentwurf ein gutes Gesetz zu machen. Und man muss selbstkritisch sagen, dass aufgrund politischer Kompromisse Gesetze verkompliziert werden. Wenn der Bundestag regelmäßig die Einhaltung der Kriterien für gute Gesetze von der Bundesregierung verlangen würde, hätte dies sicher eine selbstdisziplinierende Wirkung auf die Exekutive.

Sollte man im Bundestag eine Normprüfungsstelle einrichten?

Der Normenkontrollrat ist ein Erfolgsmodell, weil er als unabhängige Stelle prüft, ob Bürokratiekosten angemessen berücksichtigt sind. Ich hätte nichts dagegen, wenn er auch Gesetzentwürfe aus der Mitte des Bundestages überprüfen würde. Man braucht ihn aber nicht zweimal.

Die Fragen stellte

Steffi Menzenbach.