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Verstöße der FDP geahndet

Parteienfinanzierung Strafe von 4,3 Millionen Euro

06.07.2009
2023-08-30T11:24:02.7200Z
2 Min

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat gegen die FDP einen Zahlungsbescheid in Höhe von insgesamt 4.336.648,79 Euro erlassen. Damit werden verschiedene Verstöße gegen das Parteiengesetz geahndet, die im nordrhein-westfälischen Landesverband der Partei in den Jahren 1996 bis 2002 begangen worden sind. In dieser Zeit hatte der damalige Landesvorsitzende, Jürgen W. Möllemann, Bargeld in beträchtlicher Höhe persönlich an den damaligen Landesschatzmeister und späteren Landesgeschäftsführer übergeben. Die Gelder wurden "gestückelt", unter falschen Spendernamen auf Konten des Landesverbandes eingezahlt und entsprechend verbucht. Die Spendenvorgänge werden jeweils als Verstöße gegen das parteienrechtliche Verbot bewertet, Spenden anzunehmen, wenn ihre wahre Herkunft nicht feststellbar ist.

Festgestellt wurden auch Verstöße gegen das sogenannte Publizitätsgebot. So wurde die FDP beispielsweise durch Plakat- und Anzeigenaktionen unterstützt, veröffentlichte die entsprechenden Zuwendungen dafür jedoch nicht. FDP-Schatzmeister Hermann Otto Solms betonte, die Handlungs- und Kampagnenfähigkeit der Partei sei durch den Bescheid nicht gefährdet, obgleich die Partei stärker belastet werde als veranschlagt. Man werde "sorgfältig prüfen, ob und in welchem Umfang gegen den Bescheid Rechtsmittel eingelegt werden".

In der Gesamtsumme sind 873.500 Euro berücksichtigt, die von der FDP bereits im November 2002 vorsorglich bei der Bundestagsverwaltung hinterlegt worden waren. Die FDP hatte in diesem Zusammenhang damals ihre andere Rechtsausffassung betont und verdeutlicht, dass es sich ihrer Auffassung nach um zulässig angenommene Spenden handle.

Mit dem vorliegenden Bescheid schließt die Bundestagsverwaltung einen auch in ihrer rechtlichen Bewertung äußerst komplexen Vorgang ab. Die mehrjährige Bearbeitungszeit hält sich dabei durchaus im Rahmen vergleichbarer parteienrechtlicher Verfahren. Im konkreten Fall mussten unter anderem die justizielle Aufarbeitung durch Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte abgewartet werden, die bis Mitte 2007 angedauert hatte.