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Aus Plenum und Ausschüssen : HRE-Vorstände in die Pflicht nehmen

13.07.2009
2023-08-30T11:24:03.7200Z
2 Min

Finanzen

Die Bundesregierung soll mögliche Schadenersatzansprüche der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) gegen ehemalige Vorstandsmitglieder des Unternehmens prüfen. Dies beschloss der Bundestag am 2. Juli, in dem er einen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (16/13619) annahm.

Außerdem soll die Regierung auf der Hauptversammlung der HRE am 13. und 14. August 2009 für den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zur Durchführung einer aktienrechtlichen Sonderprüfung stimmen. Diese Sonderprüfung könne Grundlage für die Prüfung etwaiger Schadenersatzansprüche gegen ehemalige HRE-Vorstandsmitglieder sein.

In der Begründung schreiben die Fraktionen, wenn der Bund Steuermittel von fast 90 Milliarden Euro einsetze, um die HRE zu retten, müsse er auch alles tun, um die Vorstände in die Pflicht zu nehmen. Die Regierung soll nun prüfen, "ob ehemalige Vorstandsmitglieder ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben". Den Sorgfaltspflichten würde es nicht genügen, wenn sich die Vorstandsmitglieder bei ihren Investitionsentscheidungen allein auf die Einstufungen der Ratingagenturen verlassen hätten. "Die Manager müssen vielmehr nach eigener Prüfung auf ausreichend informierter Grundlage eine eigene Entscheidung treffen", schreiben CDU/CSU- und SPD-Fraktion.

Auch wer für einen kleinen Zinsvorteil ungewöhnlich hohe Risiken eingehe, könne seinen Sorgfaltspflichten nicht genügen. "Fehlen Milliardenbeträge in den Bilanzen einer Bank, muss zudem untersucht werden, weshalb diese nicht bilanziert und damit der Bankenaufsicht nicht zugänglich gemacht werde."

Der Bund könne als Mehrheitsaktionär und bald alleiniger Eigentümer der HRE den Aufsichtsrat durch Hauptversammlungsbeschluss verpflichten, Schadenersatzansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder geltend zu machen. Diese würden höchstpersönlich mit ihrem gesamten Vermögen haften.