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»Milchstreik« war gesetzeswidrig

WIRTSCHAFT Beim Bundeskartellamt wurden weniger Zusammenschlüsse angemeldet

13.07.2009
2023-08-30T11:24:03.7200Z
2 Min

Der Boykott von Unternehmen durch andere Unternehmen ist in Deutschland verboten. Diese Erfahrung musste der "Bundesverband Deutscher Milchviehhalter" machen, der zu einem "Milchstreik" aufgerufen hatte. Zur Durchsetzung eines bundeseinheitlichen Mindestpreises für Milch waren 2008 zahlreiche Molkereien nicht mehr beliefert worden. Damit habe der Milchviehhalter-Verband gegen das im Gesetz gegen den untlauteren Wettbewerb stehende Boykottverbot verstoßen, schreibt das Bundeskartellamt in seinem von der Bundesregierung als Unterrichtung (16/13500) vorgelegten Bericht für die Jahre 2007 und 2008. Der Verstoß gegen das Boykottverbot wurde vom Kartellamt inzwischen förmlich festgestellt.

Weniger Fusionen

Zur Tätigkeit des Amtes insgesamt heißt es in dem Bericht, dass die Zahl der angemeldeten Zusammenschlüsse von Unternehmen stark zurückgegangen ist. So wurden 2007 noch 2.242 Zusammenschlüsse angemeldet. 2008 seien es nur noch 1.675 und damit so wenig wie im Jahr 2005 gewesen. In den Jahren 2007 und 2008 erließ das Bundeskartellamt 44 förmliche Verfügungen im Hauptprüfverfahren. Davon gab es in 21 Fällen eine Freigabe und in zwölf Fällen eine Freigabe mit Nebenbestimmungen. Elf Verfahren wurden durch eine Untersagung abgeschlossen. Seit Beginn der Fusionskontrolltätigkeit im Jahr 1973 seien insgesamt 175 Unternehmenszusammenschlüsse untersagt worden. Die vereinnahmten Bußgelder des Kartellamtes betrugen 2007 114 Millionen Euro und stiegen 2008 auf 315 Millionen Euro. Verhängt wurden 2007 sogar Bußgelder in Höhe von 434,8 Millionen Euro und 2008 in Höhe von 313,7 Millionen Euro.

Das Kartellamt beschäftigt sich zum Teil sehr kritisch mit dem Wettbewerb in einigen Branchen. So heißt es zum Post-Bereich, die Marktöffnung sei nach dem Wegfall der Exklusivlizenz durch den Mindestlohn im Bereich Briefdienstleistungen konterkariert worden. Den Wettbewerbern sei damit angesichts der Personalintensität der entscheidende Wettbewerbsparameter genommen worden.

Zu wenig Wettbewerb

Zur Energieversorgung heißt es, eine durchgreifende Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Markt für Strom und Gas stehe weiter aus. Daher habe das Bundeskartellamt seinen Weg, die strukturellen Hindernisse für mehr Wettbewerb mit den Mitteln der Zusammenschlusskontrolle, der Missbrauchsaufsicht und dem Kartellverbot abzutragen, forciert und seine Linie dabei teilweise noch verschärft. So sei die Untersagungslinie bei der Beteiligung an Stadtwerken weiter verschärft worden.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Stellungnahme unter anderem, bei der Post habe sich die bislang positive Entwicklung der wettbewerbsrechtlichen Strukturen nicht fortgesetzt.