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Aus Plenum und Ausschüssen : Hoffnung auf kostenloses Schulobst

14.09.2009
2023-08-30T11:24:07.7200Z
2 Min

ERNÄHRUNG

Der Streit um die kostenlose Verteilung von Obst in deutschen Schulen könnte bald beigelegt sein. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 8. September das vom Bundestag schon im Juli verabschiedete Schulobstgesetz überraschend bestätigt.

Das von der EU initiierte Schulobst-Programm sieht vor, an Schulen kostenlos Obst an Schüler zu verteilen. Dafür stehen für das Schuljahr 2009/2010 allein für Deutschland 20 Millionen Euro an EU-Mittel bereit. Mit weiteren 12,5 Millionen Euro muss das Programm kofinanziert werden. Über diesen Anteil gibt es Streit zwischen Bund und Ländern. Das vom Vermittlungsausschuss bestätigte Gesetz sieht die Mitfinanzierung durch die Länder vor. Das Vermittlungsergebnis gilt insofern als überraschend, als dass die Länder bis zuletzt die Zuständigkeit für die Kofinanzierung beim Bund gesehen haben. Zu guter Letzt scherte jedoch Bayern aus der Länderfront aus und stimmte dem Gesetz zu, zudem enthielt sich Hamburg, wie aus Verhandlungskreisen bekannt wurde.

"Ich freue mich sehr, dass Bewegung in die Haltung der Länder gekommen ist", kommentierte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) das Vermittlungsergebnis. Unions-Landwirtschaftsexperte Peter Bleser (CDU) begrüßte das Ergebnis ebenfalls. Die Kofinanzierung des von der EU beschlossenen Programms bleibe damit Ländersache. Es sei erfreulich, dass der gesunden Ernährung von Kindern mit der Entscheidung der entsprechende Stellenwert beigemessen werde, sagte Bleser.

Karin Binder (Linksfraktion) warnte hingegen davor, dass der Kompromiss zu Lasten der Eltern gehen könnte. "Der Bund hat den Ländern die Kostenübernahme mit dem Hinweis auf eine mögliche Kofinanzierung durch die Eltern schmackhaft gemacht", sagte Binder. Damit gingen diejenigen leer aus, die es am nötigsten hätten.

Abschließend muss nun der Bundesrat am 18. September dem Gesetz zustimmen. Legt die Länderkammer Einspruch ein, kann der zwar vom Bundestag überstimmt werden - jedoch nicht mehr vor der Bundestagswahl.