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FÜnf FRAGEN ZUM: PETITIONSAUSSCHUSS

12.10.2009
2023-08-30T11:24:09.7200Z
2 Min

Wann wird der Petitionsausschuss tätig?

Der Petitionsausschuss wird immer tätig, wenn die Angelegenheit die Gesetzgebung des Bundes betrifft. Ich möchte betonen, dass der Petitionsausschuss keine Petition ablehnt, wie es leider manchmal in einigen Medien, besonders Online-Medien veröffentlicht wird. Alle Bitten, Beschwerden und auch Verbesserungsvorschläge zu bestehenden Gesetzen oder Anregungen zu neuen Gesetzen auf Bundesebene werden vom Ausschuss mit großer Sorgsamkeit geprüft und diskutiert.

Sie leiten den Ausschuss seit 2005. Welche Petitionen sind Ihnen noch am deutlichsten in Erinnerung?

Positiv überrascht hat mich die Unterstützung, die die Petition zum Thema der "Generation Praktikum" erhielt. Über 100.000 Menschen haben diese Petition unterstützt. Ein Thema, das zu diesem Zeitpunkt offensichtlich viele Betroffene bewegte, und das auch in den Medien dadurch viel diskutiert wurde. Zu meinem Bedauern haben wir bis heute keine abschließende Erklärung der Bundesregierung erhalten.

Wie bewerten Sie grundsätzlich die Bereitschaft der zuständigen Ministerien, auf das Votum des Ausschusses einzugehen?

Der Ausschuss achtet sehr darauf, dass das jeweilige Ministerium auch Stellung nimmt. Und wir beobachten, ob die zuständige Bundesbehörde Abhilfe schafft, wenn das Anliegen berechtigt ist. Für uns kommt es aber leider noch zu selten vor, dass die Bundesregierung unsere Empfehlungen aufnimmt und umsetzt. Eine Petition ist für uns mit der Überweisung an die Bundesregierung nicht abgeschlossen.

Inwiefern hat sich Ihre Arbeit durch die neue Möglichkeit der Online-Petition verändert?

Wir sind damit gut auf die Zukunft vorbereitet. Dennoch würde ich bei dieser Frage nicht so sehr auf den Aspekt der Online-Petition eingehen, sondern das Augenmerk mehr auf die öffentliche Petition lenken. Durch die öffentlichen Sitzungen sowie durch die öffentliche Petition im Internet wurde das Petitionssystem für die Bürgerinnen und Bürger nicht nur transparenter gestaltet, sondern es bietet eben die Möglichkeit der direkten Partizipation. Unter anderem erfährt der Petitionsausschuss in letzter Zeit dadurch auch ein höheres mediales Interesse, was natürlich die Stellung des Ausschusses stützt.

Welche Verbesserungen im Petitionsrecht könnten Sie sich vorstellen?

Es könnte aus meiner Sicht durchaus Sinn haben, die üblicherweise im Fachausschuss durchgeführten Expertenanhörungen zu Gesetzesvorschlägen durch Beratungen im Petitionsausschuss, in denen die Bürgerinnen und Bürger zu Wort kommen, zu ergänzen und das Gesetz erst danach abschließend im Plenum zu beraten.

Die Fragen stellte

Götz Hausding.