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Kurz notiert

23.11.2009
2023-08-30T11:24:13.7200Z
2 Min

Altfallregelung verlängern

Die sogenannte Altfallregelung für jahrelang in Deutschland geduldete Ausländer soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um ein Jahr bis Ende 2010 verlängert werden. In einem Gesetzentwurf (17/34) verweist die Fraktion darauf, dass ein großer Teil der "auf Probe" erteilten Aufenthaltsgenehmigungen Ende dieses Jahres auslaufen wird und fast 30.000 Menschen dann wieder "in den Status der Duldung zurückfallen" würden. Daher sei es vordringlich, zunächst Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Betroffenen und die Ausländerbehörden zu schaffen, heißt es in der Begründung des Entwurfes. Unverzüglich danach müsse eine "wirklich nachhaltige Lösung für in Deutschland langjährig Geduldete geschaffen werden".

Mehr Hartz-IV für Kinder

Für eine Anhebung der "Hartz IV"-Regelleistungen für Kinder und Jugendliche macht sich die Fraktion Die Linke stark. In einem Antrag (17/23) fordert sie die Einberufung einer Kommission, die bis spätestens Ende 2010 eine eigenständige und nach Altersgruppen spezifizierte Bedarfsermittlung von Kindern und Jugendlichen in der Grundsicherung vorlegen soll. Für die Übergangszeit sollen die Regelleistungen für Kinder unter 6 Jahren auf 276 Euro, für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren auf 332 Euro und für Jugendliche ab Beginn des 15. Lebensjahres auf 358 Euro festgelegt werden, wie aus dem Antrag weiter hervorgeht.

Längerer Bezug von ALG I

Die Fraktion Die Linke fordert eine befristete Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) auf zwei Jahre. Viele der derzeit von Kurzarbeit Betroffenen seien aktuell von Arbeitslosigkeit bedroht, begründet die Fraktion in einem Antrag (17/12) ihren Vorstoß. Wer arbeitslos werde, erhalte jedoch unter den derzeitigen Bedingungen in der Regel längstens zwölf Monate lang ALG I. Um "drastische Einkommens- und Vermögensverluste durch einen anschließenden Absturz in ‚Hartz IV' zu verhindern", sei die längere finanzielle Absicherung privater Haushalte durch das ALG I in der Wirtschaftskrise vorübergehend ein "zwingendes Gebot".

Bund passt Leistungen für Unterkunft und Heizung an

Die Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern soll nach dem Willen der Bundesregierung für das Jahr 2010 angepasst werden. Laut einem Gesetzentwurf (17/41) würde der Bund im kommenden Jahr für Baden-Württemberg 27 Prozent, für Rheinland-Pfalz 33 Prozent und für die übrigen Bundesländer 23 Prozent der Kosten übernehmen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Beteiligung des Bundes in Höhe von 23,6 Prozent. Die Anpassung gewährleiste, "dass die Kommunen entsprechend § 46 Absatz 5 SGB II um jährlich 2,5 Milliarden Euro entlastet werden", heißt es in dem Entwurf.