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Erbschaftsteuer-Bürokratie

FINANZEN Normenkontrollrat beklagt Kostenwelle

30.11.2009
2023-08-30T11:24:15.7200Z
2 Min

Die Bürokratiekosten der Anfang 2009 in Kraft getretenen Erbschaftsteuerreform sind weit höher als von der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren angegeben. Zu diesem Ergebnis kommt der Nationale Normenkontrollrat in einer neuen Untersuchung, die im Auftrag des Wirtschaftsausschusses des Bundestages durchgeführt wurde. Das von der Bundesregierung eingesetzte Gremium prüft regelmäßig die durch die Gesetzgebung entstehenden Bürokratiekosten. Dem Normenkontrollrat gehören Vertreter der Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Justiz und Verwaltung an, die ehrenamtlich arbeiten.

Die Bundesregierung hatte die zusätzlichen Bürokratiekosten durch die Erbschaftsteuerreform mit 2,9 Millionen Euro angegeben. Der Normenkontrollrat verweist dagegen auf den besonders hohen Aufwand für die Bewertung von Unternehmen, da seit der Reform zusätzliche Daten zur Unternehmensbewertung herangezogen werden müssten, die nicht in den Bilanzen stehen würden. Der Normenkontrollrat listet die Kosten detailliert auf: "Die zusätzlichen Bürokratiekosten des Erbschaftsteuerreformgesetzes gegenüber dem bisherigen Recht belaufen sich auf rund 9,4 Millionen Euro. Hinzu kommen zusätzliche Gebühren für das Einholen von Wertgutachten in Höhe von rund 28,4 Millionen Euro."

Der Normenkontrollrat hatte bereits im Erbschaftsteuer-Gesetzgebungsverfahren die Angaben der Bundesregierung angezweifelt. So ist in der Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung (16/7918), die seinerzeit von Union und SPD gestellt wurde, nachzulesen, dass die gesamte Bürokratiebelastung (alte Rechtslage und Reform) durch die Erbschaftsteuer von der Bundesregierung mit 4,8 Millionen Euro angegeben wurde. Der Rat rechnete jedoch vor, dass die Bürokratiekosten tatsächlich zwischen 15 und 25 Millionen Euro betragen würden.

Rat nicht gefragt

Auch wenn die neue Union/FDP-Koalition wieder Änderungen bei der Erbschaftsteuer plant, soll der Normenkontrollrat nicht mehr gefragt werden. Das Gremium wird von alleine nur bei Gesetzentwürfen der Regierung tätig. Da der Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes (17/15) nicht von der Regierung, sondern von CDU/CSU- und FDP-Fraktion eingebracht wurde, entfällt die Stellungnahme. Einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, den Normenkontrollrat doch zu fragen, wies die Koalition am 25. November im Finanzausschuss zurück. Union und FDP würden ihre Ziele zum Bürokratieabbau nicht ernst nehmen, schimpfte der Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick.