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Kurz notiert

21.12.2009
2023-08-30T11:24:17.7200Z
2 Min

Linksfraktion stellt 234 Fragen zur Rente mit 67

In einer Großen Anfrage (17/169) verlangt die Linksfraktion von der Bundesregierung Antworten auf 234 Fragen rund um die Rente mit 67, die Beschäftigungssituation Älterer und die wirtschaftliche und soziale Lage dieser Arbeitnehmer. Es bestünden "erhebliche Zweifel" daran, "ob die Anhebung des Rentenalters vor dem Hintergrund fortdauernder Arbeitslosigkeit und der schlechten Arbeitsmarktsituation Älterer überhaupt zu verantworten sei", schreiben die Abgeordneten. Sie befürchten, die Rente mit 67 führe "zu vermehrter Arbeitslosigkeit und Armut im Alter".

Bezüglich der Arbeitsmarktsituation Älterer interessieren sich die Parlamentarier unter anderem für zahlreiche Statistiken, ausgewiesen nach Branchen und Berufsgruppen. Sie fragen auch nach Einschätzungen der Bundesregierung, etwa, welche Einflussfaktoren dazu geführt hätten, dass die Beschäftigungsquote Älterer seit 2000 angestiegen sei. Darüber hinaus möchte die Fraktion unter anderem wissen, wie stark die Erwerbsintegration im Alter von der beruflichen Qualifikation abhängt und wie die Situation bei Migranten aussieht.

Schärferes Vorgehen gegen Genitalverstümmelung

Baden-Württemberg und Hessen dringen auf ein härteres Vorgehen gegen Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (867/09) brachten die beiden Länder am 18. Dezember beim Bundesrat ein. Danach soll die Verstümmelung weiblicher Genitalien als eigener Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen und mit einer mindestens zweijährigen Freiheitsstrafe geahndet werden. Im Ausland begangene Taten sollen dabei nach deutschem Recht verfolgt werden können, wenn das Opfer zum Zeitpunkt der Tat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Zudem soll die Verjährungsfrist erst ab der Volljährigkeit der Opfer beginnen.

In der Vorlage verweisen die beiden Länder darauf, dass von der Genitalverstümmelung überwiegend Frauen in Afrika, aber auch in einzelnen Ländern Asiens und Lateinamerikas betroffen seien. In Deutschland gelte dies nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen für etwa 20.000 Frauen. Ungefähr 4.000 Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund seien "als gefährdet anzusehen, dieser Praxis beispielsweise bei einem Ferienaufenthalt im Herkunftsland der Familie unterworfen zu werden". Von der Strafandrohung erhoffen sich die beiden Länder auch eine Bewusstseinsschärfung dafür, "dass es sich bei der Verstümmelung der weiblichen Genitalien um eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung handelt, die keinesfalls toleriert werden kann".