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Ein Zeichen der Integration

Bildungsausschuss Ab 2011 soll es einen Rechtsanspruch auf die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse geben

21.12.2009
2023-08-30T11:24:17.7200Z
2 Min

Spätestens im zweiten Halbjahr 2010 will die Regierung einen Gesetzentwurf zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen und Abschlüsse vorlegen. Das teilte ein Vertreter der Regierung am 16. Dezember im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung mit. Bei der Diskussion über die Anträge der Oppositionsfraktionen von SPD (17/108), Die Linke (17/117) und Bündnis 90/Die Grünen (17/123) bestand weitgehend Einigkeit darüber, dass spätestens 2011 ein Gesetz mit einem Rechtsanspruch auf die Anerkennung dieser Qualifikationen in Kraft treten müsse.

Bundeseinheitliches Verfahren

2,8 Millionen Menschen könnten in Deutschland nicht in ihren erlernten Berufen arbeiten, begründete die CDU/CSU-Fraktion die Dringlichkeit, ausländische Qualifikationen anzuerkennen. Im Hinblick auf den Fachkräftemangel "ist es integrationspolitisch nicht akzeptabel", die Anerkennung nicht schnellstmöglich zu regeln. Die Fraktion unterstrich die Forderung, dass ein bundeseinheitliches Anerkennungsverfahren nötig sei, das innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden müsse. Sie verwies allerdings auch darauf, dass nicht alle im Ausland erworbenen Abschlüsse unbedingt deutschen Standards entsprächen. Es solle auch deshalb eine "Angebotspalette für Anpassungsqualifikationen" geben.

Die SPD-Fraktion begrüßte die Absicht der Regierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Ein solches Gesetz bedeute künftig Klarheit für diejenigen, die sich um die Anerkennung ihrer Abschlüsse bemühten. Das von der Regierung vorgelegte Papier gründe aber lediglich auf "vage Eckpunkte". Die Sozialdemokraten bemängelten die derzeitigen Hürden für die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse. "Der Verfahrensdschungel führt dazu, dass die Leistungen der Migranten nicht anerkannt werden." Derzeit würde bei der Anerkennung nach dem Herkunftsland der Migranten differenziert. Künftig müsse es vielmehr einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Beruf geben, um dessen Anerkennung es gehe.

Keine Zehn-Jahresfrist

Die Linksfraktion übte Kritik an Plänen der Regierung, dass ein Rechtsanspruch auf die Anerkennung von Abschlüssen nur für Menschen gelte solle, die weniger als zehn Jahre in Deutschland leben. Das würde für 500.000 der insgesamt 2,8 Millionen Betroffenen gelten. Der Regierungsvertreter sagte dazu: "Eine solche Zehn-Jahresgrenze wird es vermutlich nicht geben." Im Hinblick auf den Fachkräftemangel sei es wichtig, merkte die Linksfraktion an, ein Anerkennungsgesetz schnell auf den Weg zu bringen.

Das betonte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der drohende Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft verdeutliche, wie wichtig die Anerkennung ausländischer Abschlüsse für die gesamte Gesellschaft sei. Nach der Anerkennung ihrer Abschlüsse müsse es auch für Migranten Weiterbildungsmöglichkeiten geben, forderten die Grünen.

Die FDP-Fraktion kritisierte, dass die Grünen mit ihren weitreichenden Forderungen nach Meisterbafög und einem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz "den Rahmen sprengen".