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»Zum Verschuldungsverbot gehört eine Steuerautonomie«

LÄNDERFINANZEN Der Wirtschaftswissenschaftler Rolf Peffekoven setzt auf unterschiedliche Abgabenhöhen in Deutschland und erwartet eine Föderalismuskommission…

28.12.2009
2023-08-30T11:24:18.7200Z
3 Min

Herr Professor Peffekoven, die Föderalismusreform II verbietet den Ländern in Zukunft neue Schulden. Gleichzeitig können sie aber ihre Einnahmen kaum gestalten. Passt das überhaupt zusammen?

Das passt nicht zusammen und wird für die Bundesländer zu erheblichen Problemen führen. Deren Ausgaben sind heute zu einem großen Teil durch den Bund bestimmt, die Länder haben keine Steuerautonomie. Das kann zu Finanzierungsschwierigkeiten führen, die viele Landesregierungen bisher lösen, indem sie Kredite aufnehmen…

…was aber bald ausgeschlossen ist.

Genau. Wenn die Schuldenbremse diesen Ausweg verbieten wird, können die Länder nur noch bei denjenigen Ausgaben kürzen, die sie autonom gestalten dürfen, zum Beispiel bei den Investitionsausgaben. Wachstumspolitisch betrachtet wäre das nicht klug. Deshalb gilt: Zu einem Verschuldungsverbot gehört Steuerautonomie.

Was bringt eine Steuerautonomie den Ländern und was den Bürgern?

Nach Artikel 109 des Grundgesetzes sind die Länder in ihrer Haushaltspolitik selbständig und unabhängig. Dazu gehört eine - wenn auch begrenzte - Autonomie in der Besteuerung. Viele Länder wollen das aber gar nicht, weil sich offenbar im Steuerkartell besser leben lässt als im effizienzfördernden Steuerwettbewerb, der angeblich auch noch zu Lasten der schwachen Länder ausgehen soll. Dabei besteht dieser Wettbewerb auch heute schon; er spielt sich nur auf der Ausgabenseite ab.

Wo versteckt sich dieser Wettbewerb?

Zum Beispiel in der Regionalförderung. Bei Industrieansiedlungen bieten die Länder den Unternehmen in der Regel Subventionen an, weil sie nicht mit günstigeren Steuersätzen konkurrieren können. Für die Bürger ist es attraktiver, wenn die Länder allgemeine Steuersenkungen einsetzen - statt branchenbezogener Ausgabenerhöhungen.

Kritiker einer Autonomie fürchten, dass es in finanzschwachen Ländern für die Steuerzahler teurer werden könnte.

Das trifft nicht zu. Mehr Steuerautonomie würde die Effizienz öffentlicher Leistungen steigern, denn die Länder müssten sich bemühen, die knappen Steuermittel wirtschaftlicher auszugeben, um sich niedrige Steuersätze "leisten" zu können.

Und wie könnte eine Steuerautonomie ganz konkret aussehen?

Beispielsweise könnten einzelne Länder die Sätze der bundeseinheitlich geregelten Ländersteuern - etwa der Erbschaftsteuer oder der Biersteuer - in gewissen Grenzen autonom festsetzen. Da allerdings etwa 70 Prozent des Steueraufkommens über die Gemeinschaftssteuern (Einkommen-, Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer) aufgebracht werden, hätte eine Steuerautonomie quantitativ nur dann Bedeutung, wenn den Ländern bei diesen Steuern Zuschlagsrechte eingeräumt würden.

Wie passen ländereigene Steuersätze zur Vorgabe einheitlicher Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik?

"Einheitliche Lebensverhältnisse" ist eine Leerformel, die konkretisiert werden müsste, aber in keinem Fall gleiche Steuern mit gleichen Steuersätzen in allen Ländern verlangt. Auch im Länderfinanzausgleich wird die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse ja nicht als gleiches Pro-Kopf-Steueraufkommen in den Ländern interpretiert.

Ganz generell: Würden Sie der neuen Bundesregierung den Rat geben, eine Föderalismusreform III zu wagen?

Darum wird die Bundesregierung gar nicht umhinkommen. Es war ein großer Fehler, die Föderalismuskommissionen I und II durchzuführen, ohne gleichzeitig die bundesstaatlichen Finanzbeziehungen neu zu regeln. Vor allem bei der Steuerverteilung und dem Länderfinanzausgleich gibt es noch viel Reformbedarf.

Das Interview führte Cornelia Schmergal. Sie ist Redakteurin bei der Wirtschaftswoche.