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Auswahl mit Hindernissen

EU-KOMMISSION Kandidaten unterliegen strenger Prüfung

25.01.2010
2023-08-30T11:25:45.7200Z
2 Min

Die Einsetzung einer neuen EU-Kommission ist im Vergleich zur Regierungsbildung in den Mitgliedstaaten ein langwieriges Verfahren. Europas Führungsspitze wird alle fünf Jahre neu gewählt, und das Europaparlament muss ihr zwingend zustimmen.

Nach dem Vertrag von Lissabon besteht die Kommission aus je einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates. Dem EU-Kommissionspräsidenten stehen also 26 EU-Kommissare zur Seite. Davon sind mehrere Vizepräsidenten der Kommission, einer von ihnen ist immer der Hohe Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik.

Zwei Phasen

Nach Artikel 17 des Vertrages über die Europäische Union erfolgt die Zustimmung des Europaparlaments zur neuen Kommission in zwei Phasen: Zuerst wählt das Europaparlament auf Vorschlag des Rates den Präsidenten der Europäischen Kommission. Dieser stellt dann nach Rücksprache mit den Regierungen ein Kollegium aus 26 Kommissaren zusammen. Der Zuschnitt der Generaldirektionen kann dabei auch von ihm bestimmt werden. In einer zweiten Phase werden die Kandidaten zu einer dreistündigen Anhörung in ihre jeweiligen Fachausschüsse eingeladen. Doch bereits im Vorfeld werden die neuen Kandidaten laut Geschäftsordnung auf Herz und Nieren geprüft. Beim Parlament müssen sie neben ihren Lebensläufen eine Erklärung über ihre finanziellen Interessen abgeben, die im Internet veröffentlicht wird. Neben externen Tätigkeiten müssen sie darin auch über finanzielle Beteiligungen Auskunft geben. Zur Vorbereitung der mündlichen Anhörung müssen die Kandidaten zudem eine Reihe von schriftlichen Fragen beantworten. Bei der eigentlichen Anhörung sollen sich die Abgeordneten sowohl einen Eindruck über die Fachkenntnisse als aber auch über die Persönlichkeit der Kandidaten machen können. Die Ergebnisse der Anhörungen werden anschließend dem Parlamentspräsidenten und der Konferenz der Präsidenten übermittelt und von ihr nochmals geprüft. Danach stellt das gesamte Kollegium in einer Plenarsitzung sein neues Programm im Plenum vor. Nach einer eingehenden Plenardebatte stimmt es über die gesamte neue Kommission ab. Erhält sie die Zustimmung, kann sie formell vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt werden. Erst dann kann die Arbeit für die kommende Wahlperiode auch wirklich beginnen.