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Aus Plenum und Ausschüssen : Angeklagtem faires Verfahren geben

15.02.2010
2023-08-30T11:25:47.7200Z
2 Min

RECHT

Die EU-Kommission möchte die Erhebung von Beweisen in Strafsachen weiterentwickeln und vereinheitlichen. Dabei muss aber nach Auffassung des Bundestages sichergestellt werden, dass die spätere Verwendung der erlangten Beweise das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren nicht beeinträchtigt. Dieses Votum fiel im Plenum des Parlaments am 10. Februar einstimmig auf Basis einer von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Entschließung (17/660).

Die Abgeordneten forderten, dass grundlegende Verfahrensprinzipien des Vollstreckungsstaates beachtet werden müssten. Effektive Rechtsschutzmöglichkeiten der Betroffenen sollten sichergestellt werden. Ferner müsse ein hoher Datenschutz gewährleistet sein. Möglich müsse auch sein, dass Beweisanregungen von der Strafverteidigung kommen.

Die Europäische Kommission hatte ein sogenanntes Grünbuch (KOM(2009) 624 endg.; Ratsdok. 17691/09) zur Erlangung verwertbarer Beweise in Strafsachen aus einem anderen Mitgliedstaat vorgelegt. Die Kommission möchte ein möglichst umfassendes Rechtsinstrument zur Erhebung von Beweisen schaffen. Die bestehenden Vorschriften für die Beweiserhebung in Strafsachen sollten durch eine einzige Regelung auf der Grundlage des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung ersetzt werden.

Der Bundestag hielt dem entgegen, praktische Erfahrungen mit dem Rahmenbeschluss über die Europäische Beweisanordnung lägen noch nicht vor. Die Umsetzungsfrist ende erst in knapp einem Jahr. So lange sollte man warten, bevor man weitere Vorschläge mache.

Bei Überlegungen, neue Rechtsinstrumente zur Beweiserhebung zu schaffen, müsse zudem sichergestellt werden, dass den Justizbehörden der Mitgliedstaaten die Möglichkeit verbleibe, die begehrte Maßnahme zu verweigern. Diese Möglichkeit müsse dann bestehen, wenn die Maßnahme gegen grundlegende Grundsätze und Grundrechte der EU verstoße.