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Kurz notiert

15.02.2010
2023-08-30T11:25:47.7200Z
4 Min

Höchstbeträge bei Bahninvestitionen festlegen

Die Bundesregierung soll die mit Bundesmitteln zu finanzierenden Kostenanteile von Neu- und Ausbauinvestitionen in die Schienenwege des Bundes in Höchstbetragsvereinbarungen festschreiben. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/543), der am 10. Februar an die Ausschüsse überwiesen wurde. Die tatsächlichen Baukosten für die Schienenprojekte würden in der Regel "erheblich" über den ursprünglich geplanten und zwischen dem Bund und der DB Netz AG vereinbarten Gesamtausgaben liegen. So habe zum Beispiel die ICE-Neubaustrecke Köln-Frankfurt ursprünglich knapp drei Milliarden Euro kosten sollen. Selbst ohne die Baumaßnahmen im Knoten Köln würden die Kosten heute schon bei mehr als sechs Milliarden Euro liegen. Da Bundesmittel wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden müssten, sei es geboten, den zu investierenden Betrag des Bundes festzuschreiben.

Höhere Sicherheit bei der Eisenbahn gefordert

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Konzept vorlegen, wie die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs weiterentwickelt sowie effizient und präventiv überwacht werden kann. Zudem soll die Regierung auf das bundeseigene Unternehmen Deutsche Bahn AG derart einwirken, dass die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Eisenbahnbetriebs nicht dem Renditedruck unterworfen wird, fordern die Fraktionen in zwei am 10. Februar an die Ausschüsse überwiesenen Anträgen (17/544, 17/655). Die Sicherheit im Eisenbahnverkehr sei ein nicht verhandelbares Gut. Es gehe in erster Linie um den Schutz der Fahrgäste, der Mitarbeiter der Eisenbahnunternehmen und der Anwohner von Bahntrassen sowie der Umwelt und anderer Verkehrsteilnehmer. Die Sicherheit des Systems bessere sich nicht automatisch durch zusätzliche Auflagen und mehr Bürokratie. Wirksamer sei eine effektive Kontrolle anhand nachprüfbarer Kriterien, ob die Eisenbahnunternehmen ihrer Sicherheitsverantwortung gerecht werden, heißt es in dem Antrag.

Mehr Mittel für Wohngeld und Unterhaltsvorschuss

Einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von acht Millionen Euro für Versorgungsbezüge für Beschädigte hat der Bundesfinanzminister zugestimmt. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/299) hervor. Der Mehrbedarf sei darauf zurückzuführen, dass die Anzahl der Leistungsbezieher nicht in dem Umfang abgenommen hat, wie bei der Haushaltsaufstellung 2009 erwartet wurde. Eine weitere überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 12,61 Millionen Euro für Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz hat der Bundesfinanzminister auf Antrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bewilligt (17/416). Die höheren Ausgaben seien Folge der "deutlichen Verschlechterung" der Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage. Schließlich stimmte der Finanzminister einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 17 Millionen Euro für Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu (17/417). Der Mehrbedarf beruht laut Unterrichtung auf gestiegenen Zahlen der Anspruchsberechtigten.

Doha-Welthandelsrunde

noch ohne Einigung

Für Deutschland hat ein möglichst zügiger Abschluss der Doha-Welthandelsrunde nach wie vor höchste Priorität. Dies teilt die Bundesregierung in einem als Unterrichtung (17/316) vorgelegten Bericht über den Stand der Doha-Welthandelsrunde mit. Außerdem will sich die Bundesregierung dafür einsetzen, das multilaterale Handelssystem zu stärken, und sie will einer Zunahme protektionistischer Tendenzen entgegentreten. Wie aus der Unterrichtung weiter hervorgeht, ist es bei der Doha-Welthandelsrunde trotz großer Fortschritte bisher nicht zu einer Einigung gekommen. Grund dafür seien unüberbrückbare Differenzen zwischen den USA und vor allem Indien beim Schutzmechanismus für Entwicklungsländer im Agrarbereich gewesen.

Meldepflicht für Derivate

Auf Veranlassung der Europäischen Zentralbank müssen inländische Unternehmen ihre Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gebietsfremden aus derivaten Finanzinstrumenten melden. Dies geht aus der von der Bundesregierung vorgelegten 89. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (17/442) hervor. Dies gelte aber nur dann, wenn ihre Auslandsforderungen oder Auslandsverbindlichkeiten bei mehr als 500 Millionen Euro liegen. Außerdem werde eine andere Meldepflicht abgeschafft. Auslandsforderungen und Auslandsguthaben von natürlichen Personen müssten nicht mehr gemeldet werden, heißt es in der Verordnung. Mit der Verordnung wird außerdem auf die Aufhebung des Waffenembargos gegen Usbekistan durch die EU reagiert. Die entsprechenden Paragrafen werden aufgehoben.

Waffenembargo gegen Guinea umgesetzt

Das Waffenembargo gegen die Republik Guinea in Afrika wird mit der von der Bundesregierung vorgelegten 88. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung (17/441) in deutsches Recht umgesetzt. Außerdem wird mit der Verordnung festgelegt, dass es für die Abwicklung aller für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen erforderlichen Formalitäten eine einheitliche, bei den Ländern eingerichtete Stelle gibt. Die Einrichtung der einheitlichen Stelle schreibt die EU-Dienstleistungsrichtlinie vor.

Deutsche Einfuhrliste

wird angepasst

Die Struktur der Einfuhrliste wird an die Kombinierte Nomenklatur der EG (Warenschema für Zoll- und Statistikzwecke) und das darauf beruhende deutsche Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik angepasst. Änderungen der Genehmigungsvorbehalte oder der Verfahrensanordnungen für die Einfuhr gebe es dadurch nicht, geht

aus der von der Bundesregierung vorgelegten 159. Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - (17/443) hervor.