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Rituale und Rausch

BundeswEhr Robbe fordert Suche nach Ursachen

22.02.2010
2023-08-30T11:25:47.7200Z
2 Min

Als Konsequenz aus den bekannt gewordenen Fällen von Misshandlungen und Alkoholmissbrauch in der Bundeswehr fordert der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Reinhold Robbe (SPD), mehr Ursachenforschung und Aufklärungsarbeit. Das könne vom Zentrum für Innere Führung sowie vom Sozialwissenschaftlichen Institut der Bundeswehr geleistet werden, sagte Robbe dieser Zeitung im Vorfeld der Plenarberatung seines Jahresberichts 2008 am 25. Februar.

Der verteidigungspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Paul Schäfer, wies gegenüber "Das Parlament" auf die herausragende Stellung des Wehrbeauftragten bei der Bekämpfung des Problems hin. Er habe das Recht, Kasernen Überraschungsbesuche abzustatten, sagte Schäfer und fügte hinzu: "Der Bundestag ist hier gefordert, Bundeswehr und Verteidigungsministerium bei der Umsetzung der Prinzipien der Inneren Führung stärker auf die Finger zu schauen. Dazu kann es sinnvoll sein, die Rolle des Wehrbeauftragten weiter zu stärken."

Der FDP-Abgeordnete Hellmut Königshaus mahnte, Rituale unter Soldaten müssten von Vorgesetzten unbedingt beobachtet werden, damit sie nicht abglitten. Jüngst waren entwürdigende Aufnahmerituale etwa bei den Gebirgsjägern in Mittenwald bekannt geworden.

Zum Ausmaß des Alkoholproblems gibt es unterschiedliche Einschätzungen. Während das Bundesverteidigungsministerium im Zusammenhang mit Mittenwald von Einzelfällen spricht, sieht Robbe ein verbreitetes Alkoholproblem in bestimmten Truppenteilen. Dabei stützte er sich auf Eingaben von Soldaten veschiedener Kasernen. Mit Blick auf die Auslandseinsätze hob Robbe jedoch hervor: "Mir liegen aus den Einsatzgebieten keine besonderen Vorkommnisse vor, die auf Alkoholmissbrauch zurückzuführen wären."

In der Führungshilfe "Suchtproblematik" aus dem Jahr 2005 für Kommandeure und Einheitsführer steht, dass in militärischen Einrichtungen während der Dienstzeit sowie im Auslandseinsatz während und außerhalb der Dienstzeit der Alkoholgenuss durch grundsätzliche Entscheidung des Disziplinarvorgesetzten zu regeln sei. Laut Robbe bewährt sich im Auslandseinsatz die "Zwei-Dosen-Regelung" pro Tag - für Bier als ausschließlichem alkoholischen Getränk.