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Wenig Liebe für den Test

RUNDFUNKSTAATSVERTRAG ARD hadert mit den Auflagen

22.02.2010
2023-08-30T11:25:48.7200Z
3 Min

Als die ARD ankündigte, bis März 2010 eine kostenlose "Tagesschau"-Anwendung -neudeutsch: App - für das iPhone von Apple zu starten, erhob sich Protest vom Zeitungsverlegerverband bis zum Medienstaatsminister Bernd Neumann (CDU), weil so wieder die Chancen der privaten Wirtschaft im Internet geschmälert würden. Für den ARD-Vorsitzenden Peter Boudgoust ist der Konflikt dagegen ein Beleg dafür, dass Verlage wie Privatsender den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterhin "von den Entwicklungen im Netz abkoppeln" wollten. Denn die Inhalte von tagesschau.de seien "bereits seit Jahren im absoluten Einklang mit der Mediengesetzgebung auch mobil auf Handys oder Smartphones verfügbar", sagt Boudgoust.

Internet im Blick

Nach dem im Jahr 2009 in Kraft getretenen 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei neuen digitalen Angeboten - insbesondere im Internet - das nach seinen drei verschiedenen Prüfstufen benannte Verfahren durchführen. Die Arbeit obliegt den Rundfunkräten, die prüfen müssen, inwieweit das Angebot den Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht (Stufe 1), wie es zum publizistischen Wettbewerb beiträgt (Stufe 2) und was es kostet (Stufe 3). In einem ersten Schritt, der "Bestandsüberführung" werden bis August 2010 zunächst die bestehenden Digital- und Online-Angebote geprüft.

In der ARD-Führung ist die Liebe zum Dreistufentest nicht eben ausgeprägt: "Wir haben uns dieses aufwendige Prüfverfahren, das uns personell und finanziell sehr stark belastet, nicht gewünscht", sagt Boudgoust, die ARD halte sich aber selbstverständlich "an die Regelungen des Staatsvertrags".

Bei Uwe Kammann, Direktor des Adolf-Grimme-Instituts, drängt sich mit Blick auf die Test-Praxis "eher der Eindruck vom routinierten Abwickeln des Unvermeidlichen auf". Höchst kritisch sieht er den "grotesken Aufwand", der in keinem Verhältnis zum Ertrag stünde: Das Ganze sei "eine gigantische Verschleuderung von Gebührengeldern", stellt er fest. Denn allein die Prüfung der Angebote wird nach Branchenschätzungen rund 10 Millionen Euro kosten.

Der Dreistufentest sei für alle ein "relativ neues Terrain", bilanziert Hans-Helmut Prinzler, Vorsitzender des Rundfunkrats beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). Derzeit sei man bei der Diskussion um den publizistischen Mehrwert "in einer wichtigen Phase, die über den Dreistufentest hinaus Bedeutung hat, sagt Pritzler: "Es geht jetzt um die Frage, wie man publizistische Qualität bewertet und misst. Manches davon lässt sich auch auf das normale Programm anwenden."

Der Verband privater Rundfunk und Telemdien (VPRT), der die Interessen der Privatsender vertritt, behält sich allerdings weiterhin vor, je nach Ausgang der Dreistufentests auf dem Rechtsweg gegen für zu weitgehend empfundene Regelungen vorzugehen. Ein Stein des Anstoßes sind dabei die sogenannten Verweildauerkonzepte, die regeln, wie lange Inhalte von ARD und ZDF nach der Ausstrahlung im Internet kostenlos angeboten werden dürfen - zum Beispiel in den Mediatheken der Sender. "Hier gehen ARD und ZDF weit über das im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehene Maß hinaus", sagt VPRT-Geschäftsführerin Ursula Adelt.

RBB-Rundfunkrat Prinzler hat durchaus Verständnis für die Haltung der Privatsender und Verleger. Denn immerhin gehe es hier um existentielle Interessen. Insgesamt werde der Dreistufentest mit "einem gesunden Misstrauen, aber längst nicht mehr mit der Aggressivität wie ganz am Anfang begleitet", erläutert Prinzler: "Und das finde ich angemessen."

Der Autor ist Medienredakteur der "tageszeitung" in Berlin.