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Der Geist der Gratiskultur

Urheberrecht Schwieriger Ausgleich zwischen den Rechten der Schöpfer und den Interessen der Öffentlichkeit

22.02.2010
2023-08-30T11:25:48.7200Z
5 Min

Vor mehr als 40 Jahren komponierte Paul McCartney den Song "Hey Jude", der zur meistverkauften Single der Beatles avancierte. Das Abspielen auf Oldie-Wellen im Radio sorgt noch heute für üppige Tantiemen. Dem Urheberrecht sei es gedankt. 70 Jahre lang genießen Schöpfer kreativer Werke seinen Schutz. Die Europäische Kommission will diese Dauer auf 95 Jahre anheben. Noch die Enkel von McCartney würden ein einträgliches Leben führen.

Als dagegen der Berliner Regisseur Hendrik Handloegten vor zehn Jahren seinen Film "Paul is Dead" in die Kinos bringen wollte, stieß er auf große Probleme mit dem Urheberrecht. Wegen der vielen Beatles-Songs, auf denen die Verschwörungsgeschichte beruht, und der üppigen Summen, die die Verwertungsgesellschaft für Musikrechte Gema dafür verlangt, hatte sich kein Verleih an den unterhaltsamen Film herangetraut. "Paul is dead" kursierte lange Zeit als Geheimtipp auf Festivals. Für einen regulären Kinostart reichte das Geld nicht.

Das Urheberrecht will einen Vergleich schaffen zwischen den Rechten der Schöpfer und den Interessen der Öffentlichkeit. Schriftsteller, Musiker und Filmregisseure wollen ihre Werke vor unautorisiertem Zugriff schützen. Im Mittelalter beispielsweise war es noch gang und gäbe, Abschriften und Nachdrucke massenhaft in Umlauf zu bringen. So gesehen ist das Urheberrecht eine Errungenschaft des frühen 19. Jahrhunderts. Auf der anderen Seite kommen kreative Schöpfungen keineswegs aus dem Nichts. Ihre Urheber nehmen an einer öffentlich zugänglichen Kultur teil, die den Humus bildet, auf dem die Werke gedeihen. So gesehen hat die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse am freien Zugang, am gemeinschaftlichen geistigen Eigentum.

Status einer Privatkopie

Zwischen diesen Polen versucht das Urhebergesetz zu vermitteln. Beispielsweise indem es eine Privatkopie garantiert. Nutzern ist es gestattet, Bücher oder Musikstücke für den privaten Gebrauch zu kopieren. Die Urheber erhalten Tantiemen von den Abgaben, die auf Kopiergeräte und Speichermedien erhoben werden. In Zeiten digitaler Reproduzierbarkeit bleibt jedoch die Frage nach dem Status einer Privatkopie offen. Im Gegensatz zu den verrauschten Aufnahmen auf einer Musikkassette besteht bei selbstgebrannten CDs oder MP3-Dateien kein qualitativer Unterschied mehr zwischen Original und Kopie.

Dies macht Filesharing-Netzwerke ("Tauschbörsen") wie Gnutella und Bittorent oder Datei-Dienstleister wie Rapidshare für junge Internet-Nutzer so attraktiv. Gigabyteweise laden sie Musik, Fotos und Filme auf ihre Festplatten, während die Urheber und Verwertungsgesellschaften dagegen Sturm laufen. Der Weltverband der Phonoindustrie IFPI macht illegales Filesharing für 30 Prozent des Umsatzrückgangs bei Tonträgern seit 2004 verantwortlich. Auch die Filmbranche beklagt, dass mit dem Start jedes neuen Films gleichzeitig Raubkopien im Internet kursieren. Inzwischen profitiert zumindest die Musikbranche vom Netz: 2009 verdiente sie 25 Prozent ihres Gesamtumsatzes mit legal in den mehr als 400 weltweiten Onlineshops bezogener Musik.

Zwei Gesetzesreformen

Lange Zeit hatten die Film- und Musikindustrie auf die Herausforderungen der Digitalisierung keine Antwort gefunden. Es brauchte Jahre, bis die ersten Onlineshops im Internet öffneten und allmählich von den Kunden akzeptiert wurden. Denn traditionell herrscht im Netz der Geist der Gratiskultur. Vielleicht weil digitale Güter immateriell sind, gehen viele Nutzer davon aus, nichts dafür bezahlen zu müssen. "Neue Medien und die zunehmende Digitalisierung unseres Lebens machten es notwendig, dass der Gesetzgeber neue Wege finden musste, um die bisher geltenden Regelungen an diese Herausforderungen anzupassen", heißt es in einem Dossier der Bundeszentrale für politische Bildung. Zwei Gesetzesreformen des Urheberrechts aus den Jahren 2003 und 2007 haben auf die neue Lage reagiert.

Das grundsätzliche Recht auf eine Privatkopie blieb dabei unangetastet. Doch seit 2003 dürfen kopiergeschützte Werke, beispielsweise Film-DVDs aus Videotheken, nicht mehr privat vervielfältigt werden. Strafbar macht sich, wer mittels Software den Kopierschutz eines Datenträgers "knackt". Beim sogenannten "zweiten Korb" des Urheberrechtsgesetzes (2007) befasste sich der Bundestag dann mit den Tauschbörsen. Privatkopien anzufertigen, wurde untersagt, wenn die Quelle "offensichtlich rechtswidrig" ist. Das trifft zum Beispiel auf ein neues Album von Robbie Williams zu: Es darf weder in Tauschbörsen angeboten, noch heruntergeladen werden. Allerdings sind in Tauschbörsen auch Werke mit ausdrücklicher Genehmigung der Urheber vorzufinden. So dass im Einzelfall erst nach dem Download festgestellt werden kann, ob der Song nicht eine freie "Creative Commons"-Lizenz aufweist.

"Creative Commons" geht auf die Initiative des amerikanischen Stanford-Rechtsprofessors Laurence Lessig zurück. Mittels der freien Lizenzen können Urheber festlegen, ob ihr Werk von anderen weitervertrieben werden darf, ob dies eine kommerzielle Nutzung einschließt und ob das Werk verändert werden kann. Das ist etwa in der Popmusik beim Sampling üblich. Viele Nutzer halten diese Form von offener Teilhabe für einen zeitgemäßen Umgang mit digitalen Gütern.

Trend zu Paid Content

Die Frage, woran Urheber verdienen, kann Creative Commons nicht beantworten. Zwar gibt es einige alternative Erlösmodelle wie Online-Werbung und Spenden, die im Einzelfall funktionieren. Doch Urheber, die von ihrer kreativen Leistung leben wollen, sind damit in der Regel schlecht beraten. Innerhalb der Kreativwirtschaft wird auf das Urheberrecht gepocht. Mit Kampagnen wie "Raubkopierer sind Verbrecher" versucht etwa die Filmindustrie das Bewusstsein für den Rechtsmissbrauch zu schärfen.

Solche restriktiven Maßnahmen werden gegenwärtig auch von Vertretern der CDU/FDP-Koalition befürwortet, die - am Vorbild Frankreich orientiert - für ein "Three Strikes"-Modell plädieren. Diese Regelung sieht vor, dass beim dritten Verstoß gegen das Urhebergesetz der Internet-Anschluss des Nutzers gesperrt wird. Demgegenüber wollen Grüne sowie Teile von SPD und Linkspartei eine Pauschalabgabe nach dem Modell einer "Kulturflatrate". Mit zusätzlich zur Providergebühr erhobenen fünf oder zehn Euro pro Monat sollen alle urheberrechtlich geschützten Werke abgegolten sein. Der Bundesverband Musikindustrie wiederum hat in einem aktuellen Positionspapier eine Kulturflatrate als "Kapitulation der Politik vor der Komplexität des Urheberrechts in der digitalen Welt" bezeichnet.

Unter den Urhebern wächst das Bewusstsein dafür, sich um die eigenen Rechte selber kümmern zu müssen. Mit seinem "Heidelberger Appell" vom März 2009 wendete sich der Literaturwissenschaftlicher Roland Reuß gegen die Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Werke durch den Suchmaschinendienst Google. Der Appell wurde von mehr als 2.600 Autoren, Wissenschaftlern und Verlegern unterzeichnet.

Während deutsche Zeitungsverleger gegenwärtig ein Leistungsschutzrecht im Internet fordern, so dass ein Konzern wie Google sich nicht willkürlich an ihren Inhalten bedienen kann, lassen sich die ersten amerikanischen Zeitungen ihre Inhalte wieder bezahlen. Denn allein von Online-Werbung zu leben, funktioniert für Zeitungen nicht. Die "New York Times" hat angekündigt, ab 2011 ein abgestuftes Preismodell einzuführen. Leser können nur noch eine begrenzte Zahl von Artikeln pro Monat kostenlos abrufen. Setzt sich dieser Trend durch, wäre ein Ende der Gratiskultur in Sicht.

Der Autor ist freier Journalist in Berlin.