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Aus Plenum und Ausschüssen : Bußgelder für Ratingagenturen

22.02.2010
2023-08-30T11:25:48.7200Z
2 Min

Finanzen

Ratingagenturen sollen bei Gesetzesverstößen mit Bußgeldern bis zu 1 Million Euro belegt werden können. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (17/716) vor, das am 25. Februar erstmals im Bundestag beraten wird.

Damit will die Bundesregierung Konsequenzen aus der Finanzkrise ziehen. Ratingagenturen hätten die verschlechterte Marktlage nicht früh genug in ihren Ratings zum Ausdruck gebracht "und ihre Ratings nicht rechtzeitig angepasst, als sich die Krise bereits zugespitzt hatte", schreibt die Bundesregierung. Daher müssten Maßnahmen ergriffen werden, um ein Versagen der Agenturen zu verhindern.

Bis zur Schaffung der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde im nächsten Jahr soll die Bundesanstalt Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Agenturen überwachen. Diesen werden zahlreiche Pflichten auferlegt, deren Nichteinhaltung Bußgelder nach sich ziehen. Bußgelder bis zu 1 Million Euro drohen, wenn eine Agentur ein Rating abgibt, obwohl ein Interessenkonflikt vorliegt. Ein solches Bußgeld droht auch, wenn eine Agentur gegenüber einem Unternehmen oder einem mit dem Unternehmen verbundenen Dritten sowohl Beratungs- als auch Ratingleistungen erbringt oder wenn die Agentur trotz Fehlens wichtiger Daten nicht auf die Abgabe eines Ratings verzichtet. Die Sanktionen müssten abschreckend sein, heißt es im Entwurf. Daher sollte der Ausgangsrahmen für Bußgelder nicht unter 200.000 Euro liegen.

Ratingagenturen müssen in Zukunft zudem ihre Arbeit jährlich von einem Wirtschaftsprüfer überprüfen lassen. Stellt der Prüfer Verstöße gegen die EU-Verordnung fest, muss er die BaFin unverzüglich informieren. Außerdem erhält die BaFin das Recht, jederzeit und ohne einen Anlass Ratingagenturen und die mit ihnen verbundenen Unternehmen prüfen zu dürfen.