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Optionszwang abschaffen

01.03.2010
2023-08-30T11:25:48.7200Z
1 Min

INNERES

Die sogenannte Optionspflicht im Staatsbürgerschaftsrecht soll nach dem Willen der SPD-Fraktion gestrichen werden. Das Optionsmodell solle "zugunsten eines konsequenten Bekenntnisses zur doppelten oder mehrfachen Staatsbürgerschaft hier geborener Kinder ausländischer Eltern abgeschafft" werden, heißt es in einem Gesetzentwurf der Fraktion (17/773), über den der Bundestag am 26. Februar in erster Lesung beriet. Nach der Optionspflicht müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern mit Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.

In der Vorlage kritisieren die Abgeordneten das Optionsmodell als "inhaltlich nicht sachgerecht und verwaltungstechnisch nicht praktikabel". Es wirke integrationshemmend und bringe für die Verwaltung "erheblichen Aufwand sowie Unklarheiten" mit sich. Auch bei der Einbürgerung soll dem Gesetzentwurf zufolge das Prinzip aufgegeben werden, mehrfache Staatsangehörigkeit zu vermeiden. Vielmehr sollen Einbürgerungswillige nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion künftig ihre alte Staatsbürgerschaft beibehalten können. Voraussetzung für eine Einbürgerung soll zudem in der Regel ein mindestens siebenjähriger Aufenthalt in Deutschland sein. Bislang liegt diese Schwelle bei acht Jahren. Kann ein einbürgerungswilliger Ausländer besondere Integrationsleistungen vorweisen, wie etwa eine abgeschlossene Lehre oder einen Hochschulabschluss, soll diese Frist auf sechs Jahre verkürzt werden können.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf die Streichung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht. Diese Regelung sei "integrationspolitisch kontraproduktiv", betont die Fraktion in eirem Gesetzentwurf (17/542).