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Stasi-Überprüfung von Thomas Nord

IMMUNITÄTSAUSSCHUSS Abgeordnete stimmen mit Zweidrittelmehrheit für Durchleuchtung

01.03.2010
2023-08-30T11:25:48.7200Z
2 Min

Der Immunitätsausschuss des Bundestages wird Thomas Nord, Abgeordneten der Linksfraktion, auf eine Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit überprüfen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Ausschuss am 25. Februar mit Zweidrittelmehrheit, hieß es aus Ausschusskreisen.

Thomas Nord gehört dem Bundestag seit vergangenem Herbst an; er ist direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Frankfurt (Oder) - Oder-Spree. Dass Nord in den 1980er Jahren als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) der Staatssicherheit tätig war, ist seit langem bekannt. In seiner offiziellen Biografie auf der Homepage des Bundestages gibt er an: "Politisch überzeugt war ich in hauptamtlichen Funktionen in der FDJ [Freie Deutsche Jugend, Anm. d. Red.], dann in der SED tätig und ließ mich 1983 als IM des MfS verpflichten." Unter anderem bespitzelte Nord als Leiter eines Jugendclubs am Prenzlauer Berg Jugendliche. Mit der Begründung, er habe seine IM-Tätigkeit bereits öffentlich gemacht, hat Thomas Nord keinen Antrag auf eine freiwillige Stasi-Überprüfung gestellt.

Laut Paragraph 44c des Abgeordnetengesetzes können Volksvertreter "schriftlich die Überprüfung auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit oder politische Verantwortung für den Staatssicherheitsdienst" beim Bundestagspräsidenten beantragen. Das beschloss das Parlament bereits 1990 nach dem Zusammentritt des ersten gesamtdeutschen Bundestages. Eine verpflichtende Überprüfung aller Abgeordneten hatte das Parlament damals abgelehnt. Vor allem westdeutsche Volksvertreter hatten das Anliegen zurückgewiesen. Wenn dem Immunitätsausschuss allerdings "konkrete Anhaltspunkte" für eine Stasi-Tätigkeit eines Abgeordneten vorliegen, kann das Gremium mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen, diesen Parlamentarier auch ohne seine Zustimmung zu durchleuchten. Dieser Fall trat am vergangenen Donnerstag bei Nord ein. Als nächsten Schritt wird der Ausschuss voraussichtlich bei der Birthler-Behörde, die die Stasi-Akten verwaltet, Informationen zu Thomas Nord anfordern. Nach Abschluss der Überprüfung gibt der Ausschuss bekannt, ob sie eine Stasi-Tätigkeit des Abgeordneten als erwiesen ansieht. Der Abschlussbericht muss ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

Fälle von Stasi-Überprüfungen ohne Zustimmung des betroffenen Parlamentariers gab es bereits in früheren Wahlperioden. In der 16. Wahlperiode stellte der Immunitätsausschuss in einem Bericht (16/3392) die Tätigkeit des Linken-Abgeordneten Roland Claus als Stasi-IM fest.

Einen Antrag auf freiwillige Stasi-Überprüfung haben in der 17. Wahlperiode bis zum 26. Februar mehr als 310 der insgesamt 612 Abgeordneten gestellt. Zu dieser Zahl kommen diejenigen hinzu, die bereits in früheren Wahlperioden dem Bundestag angehört haben. Einige von ihnen hat sich bereits in den vergangenen Jahren einer freiwilligen Überprüfung unterzogen.