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Kurz notiert

01.03.2010
2023-08-30T11:25:48.7200Z
3 Min

Streit über Verfahren bei Hartz-IV-Härtefallregelung

Die Arbeitsmarktexperten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kritisieren massiv die Vorgehensweise der Bundesregierung und der Regierungsfraktionen, die die gesetzlichen Regelungen zu Härtefällen bei Hartz IV schon in dieser Woche im Bundestag zur Abstimmung stellen wollen. Wie die Bundesregierung am 24. Februar im Ausschuss für Arbeit und Soziales erläuterte, sollen die Regelungen an das Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz (17/507) angehängt werden, das zur zweiten und dritten Lesung für den 5. März vorgesehen ist. "Das Verfahren, wie es jetzt geht, ist so nicht in Ordnung", hieß es aus den Reihen der SPD-Fraktion, die die Rechte des Arbeits- und Sozialausschusses "in eklatanter Weise verletzt" sieht. Zum einen kritisierten die Sozialdemokraten, dass durch das Vorgehen der Haushaltsausschuss federführend zuständig sei und der Arbeits- und Sozialausschuss entmachtet werde. Zum anderen bleibe nicht genügend Zeit zur Beratung der von der Bundesregierung definierten Härtefälle. Die Grünen- und die Linksfraktion schlossen sich der Kritik an und forderten, den Rat von Experten einzuholen.

Kampf gegen Rauschgift

Der Bundesrat will den Rauschgifthandel in Gefängnissen besser bekämpfen. Er hat dazu einen Gesetzentwurf (17/429) vorgelegt, der das Einschmuggeln von Rauschgift in eine Vollzugsanstalt sowie den Verkauf und die Abgabe von Betäubungsmitteln in Gefängnissen als "regelmäßig besonders ahndungswürdig" einstuft. Es sei zu erwarten, argumentierte der Bundesrat, dass die ausdrückliche Erfassung dieser Fälle und die vorgesehene Strafandrohung von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe "eine erhebliche Abschreckung bewirken" werden. Weiter heißt es, nach geltendem Recht erfülle der Rauschgifthandel in Vollzugsanstalten lediglich den Grundtatbestand des Paragrafen 29, Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes. Dieser sehe einen Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor.

Linksfraktion will 8. Mai als

gesetzlichen Feiertag

Der Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai 1945 soll nach den Willen der Fraktion Die Linke als "Tag der Befreiung" gesetzlicher Gedenktag werden. Dazu solle die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, fordert die Fraktion in einem Antrag (17/585). "Der bevorstehende 65. Jahrestag der Befreiung am 8. Mai 2010 ist ein geeigneter Anlass, diesen Tag zum gesetzlichen Gedenktag zu erklären und damit dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns zu folgen", heißt es in der Begründung. Der 8. Mai 1945 sei für Millionen Menschen ein Tag der Hoffnung und der Zuversicht gewesen. Seine Bewertung sei jedoch bis heute umstritten und "seine Bedeutung als Tag der Befreiung nicht allgemein anerkannt". Auch diese "Unterschiedlichkeit der Bewertung" biete die Chance, einen "lebendigen Gedenktag" zu etablieren, der zu streitbaren öffentlichen Diskussionen Anlass gibt.

Weniger Beschäftigte

Die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen ist in den Jahren 2000 bis 2008 deutlich gesunken. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/748) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/593) hervor. Danach ging die Beschäftigtenzahl im öffentlichen Dienst des Bundes (ohne Soldaten) von 315.460 Mitte 2000 auf 278.602 Ende Juni 2008 zurück. Im öffentlichen Dienst der Länder und Kommunen sank die Zahl der Beschäftigten laut Vorlage in diesem Zeitraum von mehr als 3,8 Millionen auf rund 3,2 Millionen.

Leiharbeit beim Bund

Bei den Bundesministerien sowie Bundesämtern beziehungsweise -behörden sind im vergangenen Jahr insgesamt 1.343 Beschäftigte in einem Leiharbeitsverhältnis eingesetzt worden. Davon wurden 34 oder circa drei Prozent in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis beim Bund übernommen, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/736) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/588) hervorgeht. Danach wurde mit 1.032 Personen der Großteil der Leiharbeitnehmer in den Wehrbereichsverwaltungen Nord, West und Süd beschäftigt. Die Beschäftigungsdauer der Leiharbeitnehmer habe im Schnitt sechs Monate betragen und ihr Anteil an den Bundesbeschäftigten demnach bei durchschnittlich 0,15 Prozent gelegen. Überwiegend seien sie zur Krankheits- und Urlaubsvertretung (551 Fälle) oder zur Wahrnehmung freier Dienstposten bis zur Neubesetzung (396 Fälle) eingesetzt worden. In 999 Fällen seien sie als Fach- und Hilfskräfte in der Küche beschäftigt worden.